Enthinderung an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg
Der Abbau von Barrieren und eine weitestgehende Barrierefreiheit liegen uns sehr am Herzen. So steht es auch in der Enthinderungsordnung der Evangelischen Hochschule Ludwigburg.
Hierfür unterstützen wir alle Angehörigen der Hochschule beim Abbau von Barrieren durch den "Service für barrierearme Dokumente", den das Büro für Vielfalt anbietet.
Weitere Tipps und Hinweise finden Sie in unserem Moodle-Kurs Barrierearme Lehre (zugänglich nur für Lehrende der EH) und in einem Video zur Realisierung möglichstbarrierefreier Lehre.
Im Netz finden sich weitere gute Links, z. B.:
eine Broschüre zum Thema Barrierefreie Veranstaltungen in der Hochschule der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe (EvH RWL) in Kooperation mit dem Transfernetzwerk 'Soziale Innovation – s_inn' der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen (KatHO NRW)
- eine Anleitung der Zentralen Anlaufstelle für Barrierefreiheit der Universität Bielefeld zur Barrierefreien Dokumentenerstellung in PowerPoint
- und die Video-Tutorials der Universität Potsdam:
- eine Liste digitaler Werkzeuge für den sozialen Bereich und weitere Informationen der Sozialforschungsstelle Dortmund (sfs).
- Projekte können sich hinsichtlich der Barrierefreiheit hier beraten lassen.
- zudem eine Videoschulung zum Thema Barrierefreiheit: Erstellen von barrierefreieren PowerPoint-Präsentationen,
- sowie Informationen zu barierefreier Online-Lehre
- und ein Video zum Thema barrierefreie Websites und Tipps für eine APP: https://eye-able.com/
Informationen zur kommunikativen Barrierefreiheit im Studium gibt es auch hier: http://www.christiane-maass.de/kommunikative-barrierefreiheit-im-studium.html
Außerdem weisen wir auf unsere Wegeleitsystem-App hin, die Menschen mit und ohne sogenannte Behinderungen hilft, sich an unserem Campus in Ludwigsburg zurecht zu finden.
Beantragung eines Nachteilteilsausgleich
Nachteilsausgleiche sind ein wichtiges Instrument, um chancengleiche Teilhabe im Studium herzustellen und Diskriminierungen zu vermeiden. Sie sind Teil der „angemessenen Vorkehrungen“, wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention auch für den Bildungsbereich vorsieht. Nachteilsausgleiche sind keine „Vergünstigungen“, sondern kompensieren individuell und situationsbezogen beeinträchtigungsbedingte Benachteiligungen. Dafür müssen sie erforderlich und angemessen sein. Die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen darf nicht im Zeugnis vermerkt werden. Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Nachteilsausgleiche im Studium und bei Prüfungen (siehe auch Studium und Behinderung: Nachteilsausgleiche im Studium und in Prüfungen).
Damit ein Nachteilsaugleich für das Studium überhaupt berücksichtigt werden kann, muss das Prüfungsamt einen entsprechenden Beschluss fassen und per Bescheid bestätigen. Für den Antrag beim Prüfungsamt wird ein möglichst aktuelles ärztliches Attest benötigt und eine Stellungnahme der Enthinderungsbeauftragten. Sinnvoll ist es, als ersten Schritt einen Beratungstermin mit der Enthinderungsbeauftragten per E-Mail zu vereinbaren.
Es gibt ein Rechtsgutachten des Studierendenwerks zum Thema 'Nachteilsausgleich bei psychischen Erkrankungen': Das Deutsche Studentenwerk (DSW) fordert, dass Studierende mit chronischen physischen und psychischen Erkrankungen ihr Recht auf Nachteilsausgleich diskriminierungsfrei nutzen können. Das DSW stützt sich auf ein Rechtsgutachten des Bochumer Verwaltungsrechtlers Prof. Dr. Jörg Ennuschat, das er im Auftrag des DSW erarbeitet hat. Das Rechtsgutachten wendet sich gegen die Praxis, Studierende mit chronischen somatischen und psychischen Erkrankungen mit Verweis auf ein 'persönlichkeitsprägendes Dauerleiden' pauschal von Nachteilsausgleichen im Studium und bei Prüfungen auszuschließen.
Fördermöglichkeiten
Barrierefrei studieren
Auf barrierefrei-studieren.de finden Sie Förderungen für Ihr Studium. Auf diesem Portal sind 6.800 Förderungen für Studierende mit Behinderung erfasst. Mit wenigen Klicks erhalten Sie eine kostenlose Auswertung, welcher der insgesamt 6.800 Förderungen auf Ihre individuelle Situation passen.
Informationen für Studierende, die ins Ausland wollen
Es gibt viele finanzielle Mittel für Studierende mit Behinderungen, die ein Praktikum im Ausland machen möchten:
Erasmus+ Studierende mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 können zusätzlich zum regulären Erasmus+-Mobilitätszuschuss einen Erasmus+-Sonderzuschuss beantragen. Bei einem erhöhten finanziellen Mehrbedarf während der Auslandsmobilität (GdB von mindestens 50) ist sogar eine individuelle Sonderförderung von bis zu 10.000 Euro möglich. Diese Sonderförderung muss allerdings fallbezogen beim DAAD beantragt werden; eine gewisse Vorlaufzeit ist daher notwendig. Das International Office berät Sie gerne.
Außerdem gibt es interessante Angebote für Inklusiven Freiwilligendienst im Ausland für Menschen mit und ohne Behinderungen. Nähere Informationen und Beratung gibt es hier.
Erfahrungsberichte finden sich auf der Seite der Organisation bezev.