Die Rückmeldung
Alle Studierenden müssen sich zu jedem Semester rückmelden, um ihr Studium fortzusetzen. Diese Rückmeldung muss während den von der Hochschule festgelegten Fristen durch die Zahlung der Semesterbeiträge erfolgen. Versäumt ein*e Studierende*r die Rückmeldung, wird sie oder er rückwirkend zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert.
Aktuelle Infos zur Rückmeldung werden über die Studierenden-E-Mail-Adresse (Studnet) versendet, eine gesonderte Zahlungsaufforderung erfolgt nicht.
Der Semesterbeitrag zum Wintersemester 2023/2024 beträgt 164,90 Euro am Standort Ludwigsburg und 161,20 Euro am Standort Reutlingen.
Zusätzliche Informationen zu weiteren Beiträgen finden Sie unter Studienbeiträge.
Rückmeldung bei Studienabschluss
Studierende im Abschlusssemester, die ihr Studium nicht bis zum Zeugnisausgabetermin erfolgreich abschließen, müssen sich auch dann für das folgende Semester zurückmelden, wenn sie ihr Studium zeitnah erfolgreich abschließen werden. Bei einem Abschluss & einer Exmatrikulation wegen bestandener Prüfung können Sie jedoch in diesem Fall die Rückerstattung der Studienbeiträge aus dem letzten Rückmeldeverfahren schriftlich/formlos beim Studierendenservice bis zum 30.04. (im Anschluss an ein Wintersemester) bzw. 31.10. (im Anschluss an ein Sommersemester) beantragen.
Alle Studierende im Abschlusssemester des Studiengangs Bildung und Erziehung im Kindesalter (Kindheitspädagogik), müssen sich zunächst rückmelden und werden dann zeitnah von uns anhand einer von der PH Ludwigsburg erstellten Absolventenliste exmatrikuliert. Eine vorläufige Exmatrikulationsbescheinigung kann grundsätzlich nicht von der Hochschule ausgestellt werden. Eine Rückerstattung des Studienbeitrags kann nur auf Antrag (Antrag auf Exmatrikulation) der Studierenden bis zu den vorgenannten Terminen (30.04 und 31.10.) unter Nachweis der bestandenen Prüfung der PH Ludwigsburg erfolgen.
Rückmeldefrist
Wintersemester 2023/2024
13.06.2023 - 03.07.2023
Bis zum Fristablauf muss der Semesterbeitrag auf dem Konto der EH Ludwigsburg eingegangen sein. Überweisen Sie daher den Beitrag bitte mindestens 2 Tage vor Ablauf der Frist.
Beachten Sie hierzu auch unsere Versäumnisgebühr.
Zahlungsmöglichkeit
Zur Zahlung der Semesterbeiträge stehen Ihnen das 'elektronische Lastschriftverfahren' und die Banküberweisung zur Verfügung.
Wenn Sie den Semesterbeitrag per Lastschriftverfahren begleichen, können Sie die Funktion ‚Online-Rückmeldung‘ verwenden und sich selbst zurück melden.
Wenn Sie per Banküberweisung bezahlen, ist zu beachten, dass der Überweisungstransfer auf unser Konto 2 bis 3 Werktage in Anspruch nehmen kann. Zudem können immer nur Zahlungseingänge vom Vortag abgerufen und verbucht werden. Sobald die Zahlung auf unserem Konto eingegangen ist und in HISinOne verbucht wurde, werden Sie von uns manuell rückgemeldet. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass Sie frühestens 3 bis 4 Tage nach Abgabe der Überweisung im HisInOne-Portal als rückgemeldet zu sehen sind.
Informationen über den genauen Zahlbetrag, den Sie auf unser Konto überweisen müssen, finden Sie im HISinOne-Portal unter Mein Studium / Studienservice / Zahlungen.
Empfänger: Evangelische Hochschule Ludwigsburg
Bank: Evangelische Bank eG
IBAN: DE39 5206 0410 0000 4178 58
BIC: GENODEF1EK1
Verwendungszweck für das Wintersemester 2023/2024:
20232 und Ihre 7- bzw. 8-stellige Matrikelnummer
Geben Sie den Verwendungszweck bitte ohne Leerzeichen (wie z.B. 2023250004050) bei Ihrer Überweisung an. Zahlungen ohne diese Kennung können ansonsten ggf. nicht zugeordnet werden.
Zahlungsverbuchung, Ausweis und Studienbescheinigungen
Die Verbuchung der Zahlung (Überweisung) erfolgt frühestens nach 2 bis 3 Werktagen und wird nur einmal am Tag vormittags durchgeführt. Erst danach erfolgt die Rückmeldung und es ist ein Ausdruck der Studienbescheinigungen im HISinOne unter Studienservice/Berichte und die Verlängerung des Ausweises an der Servicetheke während den Öffnungszeiten des Studierendenservice möglich. Alternativ können Sie uns den Ausweis per Post zusenden; wir senden Ihnen den Ausweis dann nach der Verlängerung zurück. Bitte legen Sie für den Postversand einen adressierten und frankierten Rückumschlag bei.
Verlängerung des Studierendenausweises und VVS-Nutzung
Für Studierende gibt es ab dem Sommersemester 2023 neue Ticketangebote für den öffentlichen Nahverkehr (z.B. das Deutschlandticket, das landesweite Jugendticket oder auch das JugendTicketBW). Das bisherige StudiTicket läuft daher zum Wintersemester 2023/2024 aus; aus diesem Grund entfällt der Solidarbeitrag in Höhe von 48,20 €. Bedingt durch diese Änderung ist der VVS-Aufdruck auf dem Studierendenausweis ab dem Wintersemester 2023/2024 nicht mehr gültig, d.h. Sie können mit dem Studierendenausweis den VVS nicht mehr kostenlos abends und am Wochenende nutzen.
Für das aktuelle Sommersemester ist der VVS-Aufdruck auf dem Studierendenausweis noch vorhanden und kann für Fahrten bis zum 31.08.2023 genutzt werden. Zum 01.09.2023 muss der VVS-Aufdruck auf den vorhandenen Studierendenausweisen gelöscht werden. Damit Sie den Ausweis noch für Fahrten bis Ende August nutzen können, verlängern wir die Studierendenausweise nach der Rückmeldung ab dem 01.09.2023 und löschen dann gleichzeitig den VVS-Aufdruck. Bitte kommen Sie ab dem 01.09.2023 im Studierendenservice vorbei bzw. lassen Sie uns dann den Ausweis zur Verlängerung und Löschung des Aufdrucks zukommen.
Sollten Sie uns den Ausweis vor dem 01.09.2023 zur Verlängerung zukommen lassen, wird der VVS-Aufdruck sofort gelöscht.
Versäumnisgebühr wegen verspäteter Rückmeldung
Eine Mahngebühr in Höhe von 10 Euro ist zu entrichten, wenn Ihre Zahlung nicht rechtzeitig innerhalb der Rückmeldefrist auf unserem Konto eingegangen ist. Nach Beendigung des Mahnverfahrens werden wir Sie mit Wirkung zum Semesterende exmatrikulieren. Hierüber werden Sie schriftlich (per E-Mail) informiert.
Exmatrikulation wegen verspäteter Rückmeldung
Erfolgt bis zum Ende des Semesters trotz Mahnung keine Zahlung auf unserem Konto, so werden Sie wegen fehlender Rückmeldung (rückwirkend) zum 28.02. bzw. 31.08. exmatrikuliert. Diese Exmatrikulation von Amts wegen kann innerhalb von vier Wochen nach Exmatrikulationsdatum wieder aufgehoben werden, wenn Sie die offenen Semesterbeiträge einschließlich einer Gebühr zur Rücknahme der Exmatrikulation in Höhe von 50 Euro auf unser Konto überweisen.
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