Promotionsförderung an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg

Die Evangelische Hochschule Ludwigsburg fördert Masterabsolvent*innen in den jeweiligen Fachrichtungen in ihrer weiteren wissenschaftlichen Entwicklung, vor allem auf eine Promotion hin. Damit fördert die Hochschule zugleich den wissenschaftlichen Nachwuchs in den Angewandten Wissenschaften. Hier ist Grundlagenforschung ebenso nötig wie Praxis- und Evaluationsforschung.

Wir beraten Sie hierzu gerne!

Die Evangelische Hochschule Ludwigsburg hat bislang, wie alle Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg, noch kein eigenes Promotionsrecht. Mit der Änderung des Landeshochschulgesetzes im März 2014 ist die „Weiterentwicklungsklausel“ wirksam (§ 76 (2) LHG), nach der das Ministerium das Promotionsrecht „befristet und thematisch begrenzt“ an einen Zusammenschluss von HAW mit dem Zweck der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung verleihen kann. Die Umsetzung dieser Regelung erfordert nun eine Rechtsverordnung. Als Mitglied des Baden-Württemberg Center of Applied Research (BW-CAR) arbeitet die Evangelische Hochschule Ludwigsburg an diesem Weg der Promotionsförderung mit. Prof. Dr. Annette Astrid Franke, Prof. Dr. Wolfgang Ilg, Prof. Dr. Ute Karl, Prof. Dr. Claudia Schulz und Prof. Dr. Marc Sieper sind Mitglied im Forschungsschwerpunkt Management, Innovation, Gesellschaft (MIG). Prof. Dr. Kirsten Brukamp ist Mitglied im Schwerpunkt Mensch-Technik-Interaktion (MTI).

Darüber hinaus können Absolventinnen und Absolventen weitere, bereits etablierte Wege der Promotion in Kooperation mit Universitäten nutzen, ebenso die bestehenden Netzwerke wie das Doktorandenkolloquium der DGSA. Die Evangelische Hochschule Ludwigsburg unterstützt Interessierte mit einem Informationsverteiler, einem Beratungsangebot und Workshops.

Die Evangelische Hochschule Ludwigsburg unterstützt Interessierte mit einem Informationsverteiler, Beratungsangeboten und Workshops:

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EHLaboriert

Mit Ihrem Promotionsthema, Ihrer Promotionsidee wenden Sie sich zunächst an eine*n potentielle*n Betreuer*in, die*der Mitglied im Promotionsverband ist (siehe oben) und deshalb als Erstbetreuer*in zur Verfügung steht. Im Dialog arbeiten Sie dann Ihr Exposé aus, das Grundlage für eine Bewerbung beim Promotionsverband ist, und schließen eine Betreuungsvereinbarung ab. Zusammen mit allen weiteren Unterlagen stellen Sie dann einen Antrag auf Annahme beim Promotionsverband beim Promotionsverband. Alle hierfür benötigten Formulare, Checkliste sowie wie weitere wichtige Hinweise finden Sie hier.

 

Wie geht es weiter nach der Annahme beim Promotionsverband?

Wenn der Promotionsverband Baden-Württemberg die Annahme als Doktorand*in bescheinigt, wenden Sie sich bitte umgehend an den Studierendenservice unserer Hochschule und informieren den*die Erstbetreuer*in. Während einer Promotion, bei der Sie durch eine Professorin/einen Professor unserer Hochschule im Rahmen der Erstbetreuung begleitet werden, sind Sie verpflichtet sich zu immatrikulieren (§ 38 Abs 5, Satz1 LHG). Eine Befreiung von der Immatrikulationspflicht ist möglich, wenn Sie mit mind. 50% an unserer Hochschule hauptberuflich tätig sind und über einen entsprechenden Arbeitsvertrag verfügen (§ 38 Abs. 5 Satz 1, zweiter Halbsatz LHG).

In beiden Fällen ist folgendes Formular beim Studierendenservice der Hochschule einzureichen: Einschreibungs-/Befreiungsformular (Download)  
Zusätzlich benötigen Sie die Bescheinigung des Promotionsverbandes Baden-Württemberg über die Annahme des Promotionsvorhabens.

Als eingeschriebene/r Doktorand/in zahlen Sie denselben Semesterbeitrag wie Studierende und können die damit verbundenen Vorteile und Vergünstigungen nutzen. Eine Einschreibung wird daher empfohlen.

Bei Fragen zur Immatrikulation wenden Sie sich an Christina Rais.

 

Die folgenden Stiftungen und Organisationen vergeben Stipendien an Promovierende sowie Studierende und haben umfangreiche Begleitprogramme. Bitte beachten Sie die jeweilige Ausrichtung der Förderwerke und welche Promovierenden und Studierenden prinzipiell zum Kreis derjenigen gehören, die gefördert werden.

 

1) DGSA Promotionskolloquium Bochum 14./15.06.2024
Das Kolloquium findet an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum statt. Der erste Tag in Präsenz, der zweite Tag online jeweils von 10 – 18 Uhr. Das Kolloquium richtet sich an alle Alumni von Master-Studiengängen der Sozialen Arbeit, die an einer Promotion interessiert sind, sich in einem Promotionsverfahren befinden oder ein solches gerade abgeschlossen haben. Am Freitagabend gibt es die Gelegenheit zu einem gemeinsamen Abendessen. Das Kolloquium ist kostenfrei, für Anreise und Unterkunft muss selbst gesorgt werden. Zu Übernachtungsmöglichkeiten bei Promovierenden in der Region können Sie sich bei uns erkundigen. Anmeldung bei: kuhlmann(at)evh-bochum.de.

https://www.evh-bochum.de/dgsa-promotionskolloquien.html

 

2) Summer School Qualitative Forschung Köln 22.07.2024

Aktive (mit eigenem Beitrag) und passive (ohne Beitrag) Teilnahme möglich sowohl zur Grounded Theory als auch zur Dokumentarischen Methode. Für eine aktive Teilnahme Anmeldungen bis 22.06.2024. Für eine passive Teilnahme Anmeldungen bis 08.07.2024.

https://www.hf.uni-koeln.de/36769

 

3) Methodenworkshop Magdeburg 26./27.04.2024

27. bundesweiter Methodenworkshop zur qualitativen Bildungs- und Sozialforschung. Zum Programm: http://zsm.ovgu.de/Methodenworkshop.html

Anmeldungen sind hier möglich: https://www.conftool.net/zsm-methodenworkshop-2024/

 

4) Workshop Qualitative Inhaltsanalyse 07.-09.2024 Velden (kostenpflichtig)

Anmeldungen zum Workshop Qualitative Inhaltsanalyse am Wörthersee bis 14.04.2024 möglich. Auf dem Workshop wird auch auf ChatGPT und Qualitative Inhaltsanalyse eingegangen.

https://qualitative-content-analysis.org/de/workshops/velden/anmeldung/

 

(Quelle der Hinweise: Promotionsrundmail; an dieser arbeiten zahlreiche Kolleg*innen mit. Sie können sich auch auf dieser Liste eintragen lassen)

Ansprechperson

Prof. Dr. Ute Karl

Prof. Dr.
Ute Karl

Promotionsbeauftragte