Promotionsförderung an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg
Als Mitglied des Promotionsverbands der Hochschulen für angewandte Wissenschaften Baden Württemberg fördert die Evangelische Hochschule Ludwigsburg Masterabsolvent*innen in den jeweiligen Fachrichtungen in ihrer weiteren wissenschaftlichen Entwicklung, vor allem auf eine Promotion hin. Damit fördert die Hochschule zugleich den wissenschaftlichen Nachwuchs in den Angewandten Wissenschaften. Hier ist Grundlagenforschung ebenso nötig wie Praxis- und Evaluationsforschung.
Wir beraten Sie hierzu gerne!
Wie werde ich Doktorand/in an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg?
Mit Ihrem Promotionsthema, Ihrer Promotionsidee wenden Sie sich zunächst an eine*n potentielle*n Betreuer*in, die*der Mitglied im Promotionsverband ist und deshalb als Erstbetreuer*in zur Verfügung steht:
Prof. Dr. Kirsten Brukamp, Prof. Dr. Wolfgang Ilg, Prof. Dr. Ute Karl und Prof. Dr. Claudia Schulz sind Mitglied Forschungseinheit I „Sozial-, Verhaltens- und Wirtschaftswissenschaften“, Prof. Dr. Marc Sieper ist Mitglied in der Forschungseinheit V „Rechts- und Verwaltungswissenschaften“.
Im Dialog arbeiten Sie dann Ihr Exposé aus, das Grundlage für eine Bewerbung beim Promotionsverband ist, und schließen eine Betreuungsvereinbarung ab. Zusammen mit allen weiteren Unterlagen stellen Sie dann einen Antrag auf Annahme beim Promotionsverband beim Promotionsverband. Alle hierfür benötigten Formulare, Checkliste sowie wie weitere wichtige Hinweise finden Sie hier.
Wie geht es weiter nach der Annahme beim Promotionsverband?
Wenn der Promotionsverband Baden-Württemberg die Annahme als Doktorand*in bescheinigt, wenden Sie sich bitte umgehend an den Studierendenservice unserer Hochschule und informieren den*die Erstbetreuer*in.
Während einer Promotion, bei der Sie durch eine Professorin/einen Professor unserer Hochschule im Rahmen der Erstbetreuung begleitet werden, sind Sie verpflichtet sich zu immatrikulieren (§ 38 Abs 5, Satz1 LHG). Eine Befreiung von der Immatrikulationspflicht ist möglich, wenn Sie mit mind. 50% an unserer Hochschule hauptberuflich tätig sind und über einen entsprechenden Arbeitsvertrag verfügen (§ 38 Abs. 5 Satz 1, zweiter Halbsatz LHG).
In beiden Fällen ist das Einschreibeformular beim Studierendenservice der Hochschule einzureichen:
Zusätzlich benötigen Sie die Bescheinigung des Promotionsverbandes Baden-Württemberg über die Annahme des Promotionsvorhabens.
Als eingeschriebene/r Doktorand/in zahlen Sie denselben Semesterbeitrag wie Studierende und können die damit verbundenen Vorteile und Vergünstigungen nutzen. Eine Einschreibung wird daher empfohlen.
Bei Fragen zur Immatrikulation wenden Sie sich an:

Die Evangelische Hochschule Ludwigsburg unterstützt Interessierte mit einem Informationsverteiler, Beratungsangeboten und Workshops:
Online Veranstaltung (Der Workshop findet einmal im Jahr im Frühjahr statt)
Informationen zu den Möglichkeiten der Promotionsförderung durch Stipendien finden Sie im Bereich Studium unter Studienfinanzierung und -förderung.
Die folgenden Stiftungen und Organisationen vergeben Stipendien an Promovierende sowie Studierende und haben umfangreiche Begleitprogramme. Bitte beachten Sie die jeweilige Ausrichtung der Förderwerke und welche Promovierenden und Studierenden prinzipiell zum Kreis derjenigen gehören, die gefördert werden.
- Evangelisches Studienwerk Villigst
- Cusanuswerk
- ELES – Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk
- Avicenna Studienwerk
- Hans-Böckler-Stiftung
- Heinrich-Böll-Stiftung
- Rosa-Luxemburg-Stiftung
- Friedrich-Ebert-Stiftung
- Konrad-Adenauer-Stiftung
- Hanns-Seidel-Stiftung
- Studienstiftung des Deutschen Volkes
- Stiftung der deutschen Wirtschaft
- DAAD - Deutscher Akademischer Austauschdienst zur Förderung von Forschungsaufenthalten im Ausland
Ansprechperson
