Information zur Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG für die Studiengänge BASA, ISA, RPGP, DW, IPHP

In der Regel nach Abschluss des 4. Semesters müssen BAföG-beziehende Studierende einen Nachweis erbringen, ob sie die in diesem Studiengang zu diesem Zeitpunkt üblichen Leistungen erbracht haben. Der Nachweis wird in den Fällen, in denen eine positive Bescheinigung auszustellen ist, an der EH nach folgendem Verfahren durchgeführt: dem BAFÖG-Amt liegt eine Bescheinigung der jeweiligen Studiengangsleitung im Original vor, welche die „üblichen Leistungen“  mit Angabe der erreichten Creditpointsumme definiert. Wird diese CP-Zahl auf dem Notenkonto erreicht und liegen keine sonstigen Gründe vor, die einen Studienabschluss in Regelstudienzeit unmöglich erscheinen lassen, so reichen die Studierenden einen selbst ausgedruckten Leistungsauszug aus dem Online-Portal zusammen mit dem Formular „Anlage zur Leistungsbescheinigung" direkt beim Studentenwerk ein. Die Formulare für die verschiedenen Studiengänge können Sie am Ende dieser Information herunterladen. In Sonder- und Zweifelsfällen, insbesondere bei der Ausstellung von Negativ-Bescheinigungen, kontaktieren Sie bitte das Prüfungsamt.

Hinweis: Für Auslands-BAFÖG findet dieses Verfahren keine Anwendung, bitte wenden Sie sich für diesen Nachweis an die Leiterin des Studierendenservices, Frau Rais.

Zwar ist im Regelfall der Leistungs-Nachweis nach Abschluss des 4. Semesters, also zu Beginn des 5. Studiensemesters zu führen, es kann jedoch in Einzelfällen auch abweichende Zeitpunkte geben. Aus diesem Grund sind die „üblichen“ Leistungen durch die jeweilige Studiengangsleitung für verschiedene Zeitpunkte festgelegt worden und mit einem entsprechenden Schreiben dem BAFÖG-Amt/Studentenwerk mitgeteilt worden. Hinweis: für den Studiengang IPHP weichen die „üblichen“ Creditpointvorgaben aufgrund von Besonderheiten in diesem Studiengang von den für die anderen Bachelor-Studiengänge der EH festgesetzten CP-Summen ab. Daher gibt es für diesen Studiengang eine spezifische Anlage zum Notenauszug, bitte achten Sie darauf, das für Ihren Studiengang passende Schreiben als Anlage zu Ihrem Notenauszug zu verwenden.

Die festgesetzte Creditpointsumme für die Positiv-Bescheinigung erlaubt grundsätzlich den Abschluss des Studiums noch in Regelstudienzeit. Einzelne nicht bestandene oder aus triftigem Grund noch nicht erbrachte Leistungen der ersten Studiensemester können in diesem Fall ohne zwingende Wiederholung eines Semesters wieder- bzw. nachgeholt werden.

Achtung: Es kann Fälle geben, bei denen zwar die „übliche“ Creditpointsumme erreicht wurde, aber aufgrund von besonderen Umständen trotzdem bereits absehbar ist, dass ein Abschluss des Studiums nicht in Regelstudienzeit möglich sein wird. In diesen Fällen darf keine Positiv-Bescheinigung nach dem oben geschilderten Verfahren durchgeführt werden, sondern es ist eine Negativ-Bescheinigung auszufüllen. Andernfalls kann später ein bereits zu diesem Zeitpunkt bekannter triftiger Grund hinsichtlich der Notwendigkeit der Überschreitung der Regelstudienzeit gegenüber dem BAFÖG-Amt nicht mehr geltend gemacht werden für die Beantragung einer Verlängerung der Förderungsdauer.

Hinweis: Zu der Frage, welche Gründe das BAFÖG-Amt als triftige Gründe für die Notwendigkeit der Überschreitung der Regelstudienzeit akzeptiert und zu weiteren Detailfragen hinsichtlich der Förderungsdauer und –höhe kann das Prüfungsamt der EH keine Auskünfte geben. Es wird darauf hingewiesen, dass das Studentenwerk eine kostenlose Erstberatung in Rechts- und Sozialfragen anbietet (https://www.studierendenwerk-stuttgart.de/beratung), wo Sie bei Bedarf Ihren Fall zur Abklärung offener Fragestellungen auch mit einer anderen Person als Ihrer BAföG-Sachbearbeiterin/Ihrem BAföG-Sachbearbeiter besprechen können.