Die Bewerbung mit ausländischem Zeugnis

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) im Ausland erworben haben, können Sie durch eine staatliche Anerkennung Ihres ausländischen Reifezeugnisses die Zulassung zu einem Studium an der EH Ludwigsburg erwerben. Reine Übersetzungen des ausländischen Zeugnisses in die deutsche Sprache werden nicht anerkannt.

Allgemeine Informationen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in Deutschland finden Sie hier.

Zugang für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) im Ausland erworben haben, müssen Sie Ihr ausländisches Reifezeugnis von folgender Stelle anerkennen lassen:

Regierungspräsidium Stuttgart
Abt. 7 Schule und Bildung
Anerkennungstelle
Postfach 10 36 42
70031 Stuttgart

Die Anerkennung Ihres Zeugnisses (mit einer Durchschnittsnote zur Vergabe von Studienplätzen in deutscher Deutung) muss vor einer Bewerbung an der EH Ludwigsburg vorliegen.

Zugang für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) im Ausland erworben haben (gilt auch für EU-Bürger*innen), müssen Sie die Prüfung sowie Anerkennung Ihres ausländischen Reifezeugnisses bei folgender Stelle beantragen:

Studienkolleg Konstanz
HTWG Konstanz
Brauneggerstr. 55
78462 Konstanz

Die Anerkennung Ihres Zeugnisses (mit einer Durchschnittsnote zur Vergabe von Studienplätzen in deutscher Deutung) muss vor einer Bewerbung an der EH Ludwigsburg vorliegen.

Deutschkenntnisse

Für sämtliche Studiengänge an der EH Ludwigsburg ist von Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im nicht deutschsprachigen Ausland erworben haben, mit dem Antrag auf Zulassung ein Nachweis über eine in Deutschland abgelegte Sprachprüfung auf Niveau C1 einzureichen. In der Regel wird diese Anforderung durch ein TestDAF-Zertifikat mit mindestens 4,0 in allen Teilen oder DSH-Zertifikat 2 oder 3 erfüllt. Da es sich allerdings bei den Deutschkenntnissen um eine Zulassungsvoraussetzung handelt, können die entsprechenden Zertifikate nicht nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist nachgereicht werden.

Kontakt

Christina Rais

Christina Rais

Studierendenservice