Anträge auf Anerkennung und Anrechnung von Leistungen und Kompetenzen

Wenn Sie im Rahmen eines vorherigen Studiums bereits vergleichbare Leistungen erworben haben, können Sie hierfür eine Anerkennung dieser hochschulischen Leistungen beim Prüfungsamt beantragen. Ebenso kann eine Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen in Frage kommen. Außerhochschulische Kompetenzen können beispielsweise während einer Berufsausbildung oder Weiterbildung erworben worden sein. Auch für diese außerhochschulischen Kompetenzen können Sie einen Antrag auf Anrechnung beim Prüfungsamt stellen. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen formalen Bescheid.

Hinweis: Es können nur vollständige Module eines Studiengang der EH zur Anrechnung/Anerkennung beantragt werden. Bitte machen Sie im Antrag konkrete Angaben und Zuordnungen der vorliegenden Kenntnisse/Kompetenzen zu den Modulen im Studiengang der EH. Dabei können mehrere Module/verschiedene Vorkenntnisse Nachweise für ein einzelnes Modul eines EH-Studiengangs sein.

Antrag auf Anerkennung von hochschulischen Leistungen

Dem Antrag müssen folgende Nachweise für die Prüfung beigelegt werden:

  • Studienabschlusszeugnis
  • Transcript of Records
  • Modulbeschreibungen
  • ggf. weitere Unterlagen, die die erworbenen Leistungen nachweisen bzw. den studierten Inhalt beschreiben

Antrag auf Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen

Dem Antrag müssen folgende Nachweise für die Prüfung beigelegt werden:

  • Prüfungszeugnis
  • Teilnahmebescheinigung
  • Beschreibung der Lerninhalte
  • Lehrgangsbeschreibung
  • oder weitere Unterlagen, aus denen die erworbenen Kompetenzen hervorgehen

Information für Studierende der Bachelor-Studiengänge Soziale Arbeit, Internationale Soziale Arbeit, Diakoniewissenschaft sowie Religionspädagogik / Gemeindepädagogik

Um Sie hinsichtlich der Auswahl der für Sie konkret in Frage kommenden Anrechnung von Modulen zu unterstützen, hat die Hochschule die Fachstelle Anrechnung eingerichtet. Wenn für ein hiesiges Modul gleichwertige, außerhalb einer Hochschule erworbene Kompetenzen (z. B. im Rahmen eines Fachschulabschlusses) vorliegen, können Sie einen Antrag auf Anrechnung des Moduls stellen. 

Bitte wenden Sie sich daher vor einer Antragsstellung in diesen Fällen grundsätzlich an die Fachstelle Anrechnung.

Fachstelle Anrechnung

Sie erhalten dort auch eine Einschätzung, wie viele Module Sie sich möglicherweise anrechnen lassen können. 
Ein Antrag auf Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen kann bei der Fachstelle Anrechnung gestellt werden.

Die Anerkennung hochschulischer Vorkenntnisse (also aus einem anderen Studium) wird nicht von dieser Fachstelle koordiniert, hierzu wenden Sie sich bitte weiterhin direkt an das Prüfungsamt.

Information für Studierende im Studiengang Bachelor Inklusive Pädagogik und Heilpädagogik: Bitte wenden Sie sich vor einer Antragsstellung grundsätzlich an Herrn Stephan Thalheim, Akademischer Mitarbeiter im Studiengang IPHP.

Antragsformular

Das Antragsformular sowohl für hochschulische als auch außerhochschulische Leistungen finden Sie hier.

Wichtiger Hinweis betreffend Praxissemester:

Über die Anrechnung/Anerkennung für das Modul „Praktisches Studiensemester“ entscheidet das Praxisamt. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an das PraxisamtFrau Gerst.