Studieren mit Kind

Die Evangelische Hochschule Ludwigsburg legt besonderes Augenmerk auf die Vereinbarkeit von Familie und Studium. Neben der hochschuleigenen Kinderbetreuungsmöglichkeit des Studierendenwerkes Stuttgart wurden folgende Angebote für Studierende mit Kind eingeführt, die die Studiensituation für die Studierenden erleichtern sollen.

Mit der ärztlichen Feststellung einer Schwangerschaft können sich seit 1. Januar 2018 auch Schülerinnen und Studentinnen auf besondere Schonmöglichkeiten berufen.

Den Gesetzestext dazu finden Sie hier

Weitergehende Informationen finden Sie hier auf der Seite des Studierendenservice.

Seit dem Wintersemester 2015/16 stellt der AStA einen Teil seines Aufenthaltsraumes für die Studierenden mit Kind zur Verfügung. Die hierfür eingerichtete Spielecke soll den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Studium erleichtern. So können die Studierenden im AStA-Raum arbeiten, während sich ihre Kinder mit den von vielen Studierenden und Dozierenden kostenlos zur Verfügung gestellten Spielsachen und Bastelmaterialien beschäftigen können.

Vor der Nutzung des Raumes sind die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen. Diese finden Sie hier. Mit Betreten des Raumes erklären sich die NutzerInnen mit der Benutzungsordnung einverstanden.

Sollten Studierende aufgrund der Erkrankung ihres zu versorgenden Kindes an einer Prüfungsleistung nicht teilnehmen oder diese nicht bearbeiten können, können sie nach § 22 Abs. 1-3 der Studien- und Prüfungsordnung ein Attest des Kinderarztes, in welchem der Versorgungsbedarf des Kindes durch die Mutter oder den Vater deutlich wird, unverzüglich bei dem Prüfungsamt vorlegen und dadurch die Möglichkeit für einen neuen Prüfungstermin erhalten.

Kleinkindergruppe

Seit dem Wintersemester 2013/2014 wird die Kindertagesstätte Hochschulzwerge an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg in Trägerschaft des Studierendenwerks Stuttgart betrieben. Als Hochschuldienstleister hat es sich das Studierendenwerk Stuttgart zur Aufgabe gemacht, Studierenden das Leben rund um das Studium zu erleichtern und sie in wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereichen zu unterstützen und zu betreuen. 10 Kinder im Alter von 0,5 bis 3 Jahren können in der Kita betreut werden. Die Einrichtung arbeitet nach den Vorgaben des Orientierungsplans. Hierbei handelt es um einen Bildungsplan für den Elementarbereich. Er ist die Grundlage für eine frühe, individuelle und begabungsgerechte Förderung der Kinder. Die Konzeption der Einrichtung können Sie nach vorheriger Absprache direkt vor Ort einsehen.

Aufnahme und Anmeldung

In der Kita Hochschulzwerge werden in erster Linie Kinder von Studierenden aufgenommen. Auch Kinder, deren Geschwister bereits eine der Kindertagesstätten in Trägerschaft des Studierendenwerks Stuttgart besuchen und besonders Kinder von Alleinerziehenden haben Vorrang.

Sie können Ihr Kind direkt in der Einrichtung anmelden. Wenn es aktuell keine freien Plätze gibt, werden Sie in die Warteliste aufgenommen. Die endgültige Aufnahmezusage erhalten Sie von der Verwaltung der Kindertagesstätten.

Bei geringem Einkommen kann für die Kinderbetreuung ein Antrag auf Jugendhilfe beim zuständigen Jugendamt gestellt werden.

Nähere Informationen zur KITA Hochschulzwerge finden Sie unter folgendem Link.

Zur Website Hochschulzwerge