Evangelische Studienhilfe

Mit der Studienhilfe der Evangelischen Landeskirche in Württemberg sollen Studierende an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg unterstützt werden, die ihren Lebensunterhalt und ihr Studium trotz Ausschöpfung aller vorrangigen Finanzierungsmöglichkeiten nicht oder nicht ausreichend finanzieren können. Die Ausschreibung erfolgt jeweils zum Ende des Sommer- bzw. Wintersemesters.

Antragsberechtigt sind alle Studierende ab dem 2. Fachsemester, die

  • in einem Bachelor-Studiengang an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg immatrikuliert sind
  • ordnungsgemäß studieren
  • ihr Studium und ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend durch BAföG, eigenes Einkommen/Vermögen bzw. Unterstützung durch die Eltern finanzieren können

Weitere Infos finden Sie in unserem Merkblatt.

Die Fördersumme richtet sich nach den für die Evangelische Studienhilfe vorhandenen Mitteln. Die Leistungen aus der Studienhilfe werden ausschließlich während der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang vergeben und für jeweils ein Semester bewilligt.

Antragstellung

Die Evangelische Studienhilfe wird beantragt, indem Sie den Antrag hier ausfüllen und folgende Unterlagen beifügen:

  • Nachweis über eigenes Einkommen der Antragstellerin oder des Antragstellers
  • Aktueller Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung von BAföG-Leistungen
  • Nachweis über die Höhe der monatlichen Mietzahlungen einschließlich Nebenkosten
  • Nachweis über monatliche Krankenversicherungsbeiträge
  • Aktueller Nachweis über das Einkommen der Eltern sowie Kopien der Geburtsurkunden von noch unterhaltsberechtigten Geschwistern (entfällt bei Antragstellerinnen und Antragstellern, die das 30. Lebensjahr vollendet oder vor Aufnahme des Studiums eine Ausbildung abgeschlossen haben)
  • Bei Ehe- und eingetragener Partnerin oder eingetragenem Partner: Aktueller Nachweis über das Einkommen der (Ehe-)Partnerin oder des (Ehe-)Partners
  • Bei Antragstellerinnen oder Antragstellern mit Kind(ern): Kopie der Geburtsurkunde(n) des Kindes/der Kinder

Der Antrag samt aller notwendigen Unterlagen (in Papierform/als Kopie) ist für das kommende Sommersemester bis 28. Februar bzw. für das kommende Wintersemester bis 31. August beim Studierendenservice einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail ist leider nicht möglich.

Kontakt

Christina Rais

Christina Rais

Studierendenservice