BAföG

Durch das Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erhalten deutsche Studierende und unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Studierende einer Hochschule, die zu Beginn des (Erst-) Studiums das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Möglichkeit ein Studium zu finanzieren. In Ausnahmefällen kann eine Förderung über die Altersgrenze hinaus gewährt werden.

Ein Antrag auf BAföG sollte direkt nach der Immatrikulation bzw. Rückmeldung eingereicht werden. Die Höhe der BAföG-Förderung ist vom eigenen Einkommen und Vermögen abhängig, aber auch von dem Einkommen der Eltern bzw. des Ehe-/Lebenspartners. Die Ausbildungsförderung wird in der Regel zunächst für ein Jahr bewilligt und längstens für die Dauer der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienganges. 

Das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim bietet umfassende Beratung zu den Fördermöglichkeiten sowie zur Antragstellung an.

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg stellt mit der elektronischen BAföG-Antragstellung eine online-Hilfe zur Verfügung, die Schritt für Schritt das Ausfüllen der Formulare erläutert.