Evaluation zum Stand der Barrierefreiheit in Fernbussen und wissenschaftliche Begleitung der Meldestelle für Barrierefreiheit auf den Fernbuslinien

Die Etablierung von Fernbussen im Rahmen der Liberalisierung des Marktes Anfang 2013 bietet nicht für alle Reiseinteressierten eine bequeme und günstige Alternative zum Schienenverkehr. Mobilitätsbeeinträchtige und behinderte Menschen sowie Seniorinnen und Senioren können die Angebote oft nicht uneingeschränkt oder nicht ohne die Überwindung größerer Hindernisse nutzen: Höhenunterschiede beim Einstieg, schwer zugängliche Toiletten oder schlecht zu erreichende Haltestellen stellen zum Teil unüberwindliche Barrieren dar. Die barrierefreie und behindertengerechte Gestaltung der Busse und Haltestellen sowie aufmerksames und hilfsbereites Personal sind daher unabdingbar und verlangen nach raschen und effizienten Lösungsansätzen. Durch Interventionen des „Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.“ (BSK) wurde die ursprüngliche Liberalisierung der Fernbuslinien so verändert, dass stufenweise bis zum Jahr 2020 die volle Barrierefreiheit eingeführt werden muss. Ab 2016 müssen neu zugelassene Fernbusse zwei Rollstuhlplätze aufweisen, ab 2020 alle auf Fernlinien eingesetzte Fahrzeuge.

Der „Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.“ (BSK) beauftragt das Institut für Antidiskriminierungs- und Diversityfragen (IAD) an der EH Ludwigsburg mit einer Evaluation zum Stand der Barrierefreiheit in Fernbussen. Diese soll den aktuellen Stand der Umsetzung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Fernbussen aufzeigen sowie auf Schwierigkeiten von Menschen mit Behinderung während der Reisen mit Fernbussen z.B. hinsichtlich Ein- und Ausstieg, Zugang zu Haltestellen, Komfort im Bus und Zugang zu sanitären Anlagen hinweisen und diese explizit ausführen.

Im Rahmen der Evaluation sollen sowohl die Erfahrungen und Bewertungen der mobilitätsbeeinträchtigten und behinderten KundInnen als auch der anbietenden Unternehmen aufgezeigt werden; auch Daten zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Gesetzes sowie der Bereitschaft dazu seitens der Unternehmen werden erhoben. Lösungsvorschläge und Anregungen von Betroffenen finden ebenfalls Eingang in die Ergebnisse der Evaluation. Diese können Aufschlüsse für eine Optimierung und Weiterentwicklung der Barrierefreiheit in Fernbussen geben und somit durch eine Erleichterung der Mobilität zur Partizipation von Menschen mit Behinderung beitragen.

  • Laufzeit: seit 01.07.2015
  • AnsprechpartnerIn: Beate Aschenbrenner-Wellmann
  • AuftraggeberIn/Förderung: Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK)
  • Der Abschlussbericht der 1. Evaluation kann hier eingesehen werden.
  • Der Abschlussbericht der 1. Runde der Mobilitäts-Scouts kann hier eingesehen werden.
  • Der Abschlussbericht der 2. Evaluation kann hier eingesehen werden.
  • Der Abschlussbericht der 2. Runde der Mobilitäts-Scouts kann hier eingesehen werden.