Evaluation und wissenschaftliche Begleitung des Kooperationsprojekts “Der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen” von bvkm und BSK: Chancen und Grenzen heterogener Beratungsstrukturen

Mit dem Kooperationsprojekt „Der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen“ des „Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.“ (BSK) und des „Bundesverband für körper- und mehr-fachbehinderter Menschen e.V.“ (bvkm) sollen unmittelbare, individuelle soziale Beratung, Rechtsberatung und Rechtsvertretung, überregionale Informationen und Aufklärungsarbeit und bundesweite Qualifizierung in einem Gesamtkonzept zusammengeführt und exemplarisch umgesetzt werden. Eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluation durch das Institut für Antidiskriminierungs- und Diversityfragen (IAD) soll die Wirksamkeit der Maßnahmen untersuchen und Möglichkeiten für eine Optimierung und Weiterentwicklung aufzeigen.

Mit dem Kooperationsprojekt sollen Beratung und Aufklärung vor allem in sozialrechtlichen Fragen insgesamt qualifiziert werden. In vier Modellregionen wird aufgezeigt, wie dauerhafte Strukturen zur sozialen und sozialrechtlichen Beratung und zur Rechtsvertretung behinderter Menschen und ihrer Familien geschaffen werden können und welchen Beitrag Beratung und die Durchsetzung des Rechts auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zur Gestaltung eines selbstbestimmten Lebens leisten können.

Mit der Änderung der gesetzlichen Grundlagen einher geht die Umorientierung von einer eher institutionsorientierten Hilfe für behinderte Menschen hin zu personenzentrierter Leistung. Die Unterscheidung zwischen stationären und ambulanten Leistungen entfällt. Die neue Ausrichtung der Teilhabeleistungen eröffnet neue und mehr Gestaltungsmöglichkeiten für das eigene Leben, fordert aber vom Einzelnen auch eine Vielzahl an Entscheidungen. Zu einer informierten Entscheidung ist oft eine Beratung notwendig, die ausschließlich dem Ratsuchenden verpflichtet ist. Dazu ist ein pluralistisches Beratungsangebot notwendig, das unabhängig von Leistungsträger- und Leistungserbringerinteressen berät. Weiterhin ist es notwendig, individuelle Interessen und Ansprüche zu formulieren und durchzusetzen. Die personenzentrierte Ausrichtung der Leistungen für Menschen mit Behinderung bewirkt auch, dass Ansprüche und Bedingungen, die bisher weitgehend durch den Leistungserbringer geregelt und ausgehandelt wurden, nun individuell beansprucht und durchgesetzt werden müssen. Das kann durchaus eine destabilisierende Wirkung auf die Leistungsgestaltung haben und muss durch die Stärkung des Einzelnen im Verfahren und bei der Durchsetzung seiner Rechte ausgeglichen werden.

Im Rahmen des Projekts wird erprobt, wie die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Beratungs- und Rechtsvertretungsprozess organisiert werden kann. Die Beratungskräfte sollen systematisch geschult und fortlaufend qualifiziert werden. Im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation steht die Frage nach der Wirkung einer sozialen und sozialrechtlichen Beratung und Vertretung behinderter Menschen auf die Verwirklichung ihrer eigenen Lebensvorstellungen. Darüber hinaus wird sich die wissenschaftliche Begleitung auf die Frage der angemessenen Beteiligung behinderter Menschen und die Berücksichtigung ihrer Interessen beziehen. Ferner soll die Praxistauglichkeit der eingesetzten Materialien, ihre Barrierefreiheit und Verbreitung untersucht werden.

  • Laufzeit: 01.06.2015 – 31.05.2019
  • AnsprechpartnerIn: Beate Aschenbrenner-Wellmann
  • AuftraggeberIn/Förderung: Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) und Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm)
  • Der Abschlussbericht kann hier eingesehen werden.