Aktuelle prüfungsrechtliche Informationen aufgrund der Corona-Virus-Pandemie
Stand 17.10.2022
Information zu den laufenden Bachelor- und Masterthesen im WiSe 2022/2023
Eine generelle Fristverlängerung der Bachelor- und Masterthesen wegen Einschränkungen der Bearbeitung im Zusammenhang mit generellen Maßnahmen aufgrund der Corona-Virus-Pandemie sind nach heutigem Stand für das WiSe 2022/2023 nicht vorgesehen.
Fristverlängerungen wegen individueller Gründe, die nicht im Zusammenhang mit Einschränkungen der Bearbeitung aufgrund von generellen Maßnahmen aufgrund der Pandemie stehen, insbesondere wegen Erkrankungen, sind im Rahmen der Prüfungsordnungen möglich. In diesen Fällen erfolgt nach Bearbeitung des Antrages durch das Prüfungsamt eine individuelle Information des Prüflings und der Erst- und Zweitkorrektor*innen per E-Mail über die konkrete individuelle neue Bearbeitungsfrist.
Bei allen durch Corona-bedingte Probleme entstehenden Schwierigkeiten suchen Sie bitte im Einvernehmen mit den Erstbetreuer*innen adäquate Lösungsmöglichkeiten, z.B.: empirische Arbeiten durch stärker konzeptionelle / theoretische Arbeiten ersetzen, leichte Veränderungen im Forschungsplan, damit unbeschaffbare Literatur verzichtbar wird... Die Dozierenden werden dies unterstützen und Spielräume erweitern, um eine Erbringung der Thesis im aktuellen Durchgang zu ermöglichen.
Für die Abgabe der Bachelor- und Masterthesen im WiSe 2022/2023 wurde für den Standort Ludwigsburg folgendes Verfahren festgelegt:
Das erste Exemplar muss in gebundener Form auf dem Postweg direkt beim Prüfungsamt eingereicht werden. Wir empfehlen Ihnen einen Versand per Einwurfeinschreiben oder Päckchen/Paket, damit Sie außer einem Poststempel auf der Sendung auch selber einen Nachweis über den Einlieferungstag haben, wenn es beim Versand zu Verzögerungen kommt und wir nachfragen müssten. Das beim Postversand dokumentierte Datum der Einlieferung gilt - unabhängig von der Uhrzeit - als Fristnachweis (belegbares Einlieferungsdatum also spätestens am letzten Tag der festgesetzten Thesisbearbeitungsfrist).
Wichtig: die Adressangabe der Hochschule muss den Vermerk „zu Händen des Prüfungsamts“ - enthalten, damit die Sendung uns ohne Umwege innerhalb der Hochschule erreicht.
Hinweis: für dieses Archivexemplar ist es auch zulässig, die Arbeit beidseitig zu drucken, um Papier und Portokosten zu sparen.
Die beiden Korrekturexemplare werden direkt bei der Erstkorrektorin/dem Erstkorrektor und bei der Zweitkorrektorin/dem Zweitkorrektor eingereicht.
Die Studierenden erfragen jeweils bei der Erstkorrektorin/dem Erstkorrektor und bei der Zweitkorrektorin/dem Zweitkorrektor, in welcher Form (in Papierform - bei Korrekturexemplaren in der Regel mit einseitigem Druck - oder in digitaler Form) und an welche Adresse die Arbeit jeweils einzureichen ist.
Information zur Abänderung von Prüfungsleistungsarten
Nur auf Beschluss der zuständigen Gremien können die Prüfungsarten abgeändert werden. Für das WiSe 2022/2023 sind nach aktuellem Stand keine Abänderungen vorgesehen. Sie finden die reguläre Prüfungsart in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung in der Modultabelle. Alle näheren Informationen erhalten Sie von Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin im Rahmen der Prüfungsvorbereitung in Ihrer Lehrveranstaltung.