Informationen zum Auswahlverfahren für Bewerberinnen und Bewerber

Welche Bewerbungen werden vom Verfahren ausgeschlossen?

  • alle Bewerbungen, die nicht fristgerecht eingegangen sind
  • alle Bewerbungen, die nicht vollständig sind
  • alle Bewerbungen, die die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen

Folge und Bescheid:

  • nicht fristgerechte Bewerbungen werden nicht bearbeitet, es ergeht auch kein Bescheid
  • nicht vollständige Bewerbungen werden bearbeitet und im Online-Portal werden die fehlenden Unterlagen  angezeigt. Je nach Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung und deren Bearbeitung können dann die fehlenden Unterlagen noch bis Bewerbungsfristende nachgereicht werden. Bei rechtzeitiger Nachreichung werden diese Bewerbungen noch in die Rangliste mit aufgenommen. Bewerbungen die vom Verfahren wegen fehlender Unterlagen ausgeschlossen wurden, werden mit einem Ablehnungsbescheid beschieden.
  • Bewerbungen, die die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Dies wird im Online-Portal angezeigt und mit einem Ablehnungsbescheid beschieden. Sollten die Zulassungsvoraussetzungen vorliegen, wurden aber versehentlich die schriftlichen Nachweise nicht beigelegt, so können diese wie „die fehlenden Unterlagen“ je nach Zeitpunkt noch bis Bewerbungsfristende nachgereicht werden.

Bewerber und Bewerberinnen die abgelehnt wurden, können sich jederzeit erneut bewerben. Es entsteht kein Nachteil.

Ergänzende Informationen zu den B.A.-Studiengängen Soziale Arbeit, Internationale Soziale Arbeit, Inklusive Pädagogik und Heilpädagogik, Bildung und Erziehung im Kindesalter (Kindheitspädagogik)

Wie entsteht unsere Rangliste nach der zugelassen bzw. nachgerückt wird?

  • Bei allen frist- u. formgerecht eingegangenen Bewerbungen wird eine Auswahlnote errechnet.
  • Die Auswahlnote errechnet sich aus der Note der Hochschulzugangsberechtigung abzüglich eventueller Bonierungen (z.B. für Praktika) entsprechend den Regelungen für den jeweiligen Studiengang. Durch die Bonierungen kann die Note der Hochschulzugangsberechtigung verbessert werden.
  • In der Rangliste werden die Bewerbungen nach der errechneten Auswahlnote aufsteigend sortiert. Die Studienplätze werden entsprechend dieser Rangliste vergeben.
  • Falls nach der Immatrikulation noch Studienplätze frei sind, findet i.d.R. ein Nachrückverfahren statt. Es ergeht eine automatische Information über die Zulassung im Nachrückverfahren.