Evaluation der testweisen Implementation des Bedarfsermittlungs-Instruments Baden-Württemberg (BEI_BaWü)

Im Zuge der Neuerungen des Bundesteilhabegesetzes sind die Träger der Eingliederungshilfe nach §118 SGB IX n.F. verpflichtet, den individuellen Bedarf von Menschen mit Behinderung mit einem Instrument zu erheben, das sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit orientiert. Dazu wurde in Baden-Württemberg ein neues Bedarfsermittlungs-Instrument entwickelt, das ab Herbst 2018 in verschiedenen Stadt- und Landkreisen modellhaft erprobt werden soll. Diese Erprobung wird von der Ev. Hochschule Ludwigsburg evaluiert.

Thematik, Fragestellung und Methoden

Zentrale Thematik der Evaluation sind die Neuerungen im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung hinsichtlich der Bedarfsermittlung bei den Stadt- und Landkreisen als Leistungsträgern in Baden-Württemberg. Fokus der Evaluation liegt auf der Anwendung des neuen Instruments zur Bedarfsermittlung BEI_BaWü und den darin ermittelten Ziele sowie Bedarfen der leistungsbeantragenden Person. Diese sollen im Rahmen eines Dialogs zwischen der Person und Repräsentant*in des Leistungsträgers umfassend erhoben und anschließend in einen entsprechenden Bedarf übergeführt werden. Ob und in welchem Maß dies mittels des neuen Instruments gelingt ist zentrale Fragestellung der Untersuchung.
Methodisch werden sowohl qualitative (Fokusgruppen, evtl. vertiefende Interviews) sowie quantitative Elemente (Befragung mittels Fragebogen) in Frage kommen. Das endgültige Forschungsdesign steht aktuell noch nicht fest.

Laufzeit

Dezember 2018  bis  Juli 2019

Kooperation/Förderung

Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Dr. Michael Konrad
Referat 35 "Sozialhilfe, Eingliederungshilfe"
Postfach 10 34 43, 70029 Stuttgart
Else-Josenhans-Str. 6, 70173 Stuttgart

Projektbearbeitung

Prof. Dr. Sandra Fietkau

Prof. Dr.
Sandra Fietkau

Inklusive Pädagogik und Heilpädagogik