Zum postgradualen weiterbildenden Masterstudiengang Organisationsentwicklung, Beratung und Leitung kann zugelassen werden, wer
(Auszug aus der Immatrikulationsordnung des Master OE)
§ 2 Voraussetzungen für die Zulassung
(1) Die Zulassung erfolgt auf der Grundlage der allgemeinen Voraussetzungen
des § 58 des Gesetzes über die Hochschulen und Berufsakademien in
Baden-Württemberg (Landes-hochschulgesetz - LHG) vom 1. Januar 2005.
(2) Für die Zulassung zum Masterstudiengang (MOE) sollen die folgenden
Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Bewerberin/der Bewerber verfügt über ein überdurchschnittlich erfolgreich abge-schlossenes Studium der Sozialen Arbeit oder ein anderes Hochschulstudium (Ba-chelor/Bakkalaureus, Diplom, Master) mit einem berufsqualifizierenden Abschluss;
- eine mindestens dreijährige Berufserfahrung nach einem Hochschulabschluss im oben genannten Bereich;
- Verantwortungs- und Leitungserfahrung in der Sozialen Arbeit bzw. ein begründetes Interesse an einer Tätigkeit auf dieser Handlungsebene.
Sollen Sie diese Bedingungen nicht alle erfüllen, aber Interesse an dem Studiengang haben, dann melden Sie sich bitte. In begründeten Einzelfällen sind auch Ausnahmen möglich.

