Nach erteilter Zusage durch die Hochschule sind bis zum 15. August 2012 für die Zulassung einzureichen:
- Der Studienvertrag in zweifacher Ausfertigung
- Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Beglaubigte Kopie der Geburts- oder Heiratsurkunde
- Krankenversicherungsnachweis
- Ein Nachweis gemäß § 60 Abs. 2 (4) Landeshochschulgesetz, dass die Möglichkeit besteht, sich dem Studium uneingeschränkt zu widmen und insbesondere die Lehrveranstaltungen zu besuchen.
Zum gleichen Termin sind der aktuelle Studentenwerksbeitrag in Höhe von 76,85 € (Stand Wintersemester 2011/2012) und die erste Rate der Studiengebühren von 2.400,- € auf das Konto 417 858 bei der Evangelischen Kreditgenossenschaft (BLZ 600 606 06) Stichwort „Master OE" zu entrichten.
Studienzeiten und Prüfungsleistungen bzw. die entsprechenden Creditpoints aus anderen Studiengängen können angerechnet werden, soweit die für die jeweiligen Module geforderten Leistungen adäquat nachgewiesen werden. Die Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn Studienzeiten und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des vorliegenden Studienganges im Wesentlichen entsprechen. Über die Anrechung entscheidet auf Antrag der Prüfungsausschuss.
Alles Weitere regelt die Immatrikulationsordnung der Hochschule

