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Download Anträge

Hier können Sie sich verschiedene Antragsformulare vom Studierendenservice herunterladen, die entweder am Computer oder von Hand ausgefüllt werden können.

Um die Formulare öffnen und ausfüllen zu können, benötigen Sie den Acrobat Reader von Adobe, welchen Sie sich hier aus dem Internet herunterladen können.

Folgende Antragsformulare stehen zum Download bereit:

1. Antrag auf Befreiung von der Studienbeitragspflicht

2. Antrag auf Erlass von der Studienbeitragspflicht

3. Antrag auf Stundung des Studienbeitrages

4. Antrag auf Rückerstattung des Studentenwerkbeitrages

5. Antrag auf Beurlaubung vom Studium

6. Antrag auf Studiengangwechsel

7. Antrag auf freiwillige Exmatrikulation

Info: Zum Herunterladen klicken Sie bitte auf die Grafik (Pdf-Bild) rechts. 

Allgemeine Erläuterungen zu den einzelnen Themenbereichen finden Sie hier.

Antragsstellung

Der Antrag muss unterzeichnet und fristgerecht mit allen notwendigen Nachweisen eingereicht werden. Ohne vollständige Nachweise kann Ihr Antrag nicht akzeptiert werden und ist damit automatisch ungültig. Sobald der Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie einen offiziellen Bescheid von der Hochschule, der Ihnen auf dem Postweg zugesendet wird.

Antragsfristen

Studienbeitragsbefreiung, Stundung des Studienbeitrages:
2 Wochen vor Vorlesungsbeginn (SS bis 01.04. und WS bis 01.10.),
Antragstellung beim Studierendenservice

Rückerstattung Studentenwerkbeitrag:
keine festgelegte Frist,
Antragstellung beim Studentenwerk Stuttgart

Urlaubssemester:
2 Wochen nach Vorlesungsbeginn,
Antragstellung beim Rektorat 

Studiengangwechsel:
keine Frist (jederzeit möglich),
Antragstellung beim Rektorat

freiwillige Exmatrikulation:
keine Frist, aber Studienbeitragsrückerstattung nur bis 30.04. (SS) bzw. bis 31.10. (WS),
Antragstellung beim Studierendenservice

Hinweise zur Rückmeldung während einer Beitragsbefreiung:

  • Eine Befreiung ist generell nur vom Regelstudienbeitrag in Höhe von 500,00 € möglich.
  • Der verminderte Studienbeitrag von derzeit 116,85 € wird dennoch fällig und muss innerhalb der Rückmeldefrist bezahlt werden.
  • Trotz Antragsstellung (bei Studienbeitragsbefreiung, Stundung, Beurlaubung) muss immer eine online Rückmeldung über das LSF-Portal erfolgen. 
  • Erst nach Antragsgenehmigung wird der verminderte Studienbeitrag im Portal aktiviert bzw. sichtbar.
  • Bei Antragsstellung nach der Rückmeldefrist ist die Zahlung des kompletten Studienbeitrages vorerst verpflichtend.
  • Sind die kompletten Studienbeiträge bereits bezahlt und der Antrag wird hinterher genehmigt, so erfolgt eine Rückerstattung des Regelstudienbeitrages.
  • Es wird stets empfohlen, einen Antrag frühzeitig bzw. innerhalb der Rückmeldefrist zu stellen.  

Allgemeine Informationen

Beurlaubung vom Studium:
Während eines Urlaubssemesters muss immer der verminderte Studienbeitrag von derzeit 116,85 € bezahlt werden. Hierzu muss eine Rückmeldung über das LSF-Portal erfolgen. Bei nachträglicher bzw. nach der Rückmeldefrist genehmigter Beurlaubung findet eine Rückerstattung des Regelstudienbeitrages statt.

Alle Studierende aus den Master-Studiengängen, diakonischen Bachelor-Studiengängen, Bachelor Frühkindliche Bildung & Erziehung sowie Inkl. Pädagogik & Heilpädagogik müssen sich bei einer Beurlaubung zum Wintersemester auch für das darauffolgende Sommersemester (= 2 Semester) beurlauben lassen. Grund hierfür ist, dass der Studiengang nur einmal pro Jahr angeboten wird.

Im Urlaubssemester bleibt der Studentenstatus einschließlich all seinen Privilegien (Studienausweis, Studienbescheinigung, Studi-Ticket, Krankenversicherung) aufrecht erhalten. Während einer Beurlaubung vom Studium ist es nicht gestattet an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, es können jedoch bestimmte Prüfungen abgelegt werden. In diesem Fall muss Kontakt mit dem Prüfungsamt aufgenommen werden.

Des Weiteren entfällt der Anspruch auf BAföG während eines Urlaubsemesters, weshalb das BAföG - Amt zu benachrichtigen ist. Außerdem bewirkt eine Unterbrechung durch Beurlaubung vom Studium für diesen Zeitraum die Einstellung der Kindergeldzahlung. Ausnahmen gibt es bei einer Beurlaubung wegen Krankheit oder Mutterschutz. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall bei Ihrer zuständigen Familienkasse. 

Studienbeitragserlass (Härtefall):
Die EH Ludwigsburg kann nur eine begrenzte Anzahl an Härtefällen pro Semester genehmigen. Wir entscheiden erst über die Genehmigung eines Härtefalles, sobald uns einige Anträge vorliegen. So werden diejenigen, die den Antrag erst nach der Rückmeldefrist stellen, nicht benachteiligt. Wir bitten daher um Verständnis, dass nicht alle Anträge sofort bearbeitet werden können. Es empfiehlt sich einen Antrag auf Erlass von der Studienbeitragspflicht (Härtefall) innerhalb der Rückmeldefrist zu stellen.  

Freiwillige Exmatrikulation:
Bei einer freiwilligen Exmatrikulation kann ein Teil der Studienbeiträge zurückerstattet werden, wenn der Antrag zum WS bis zum 31.10. und zum SS bis zum 30.04. gestellt wurde. Eine Exmatrikulation aufgrund einer Beendigung des Studiums nach erfolgreicher Abschlussprüfung erfolgt von Amtswegen und wird dementsprechend eingeleitet. Hierbei ist kein Antrag zu stellen.

Studienbeitragsbefreiung wegen Krankheit:
Wenn eine Studienbeitragsbefreiung aufgrund einer Krankheit/Behinderung erfolgen soll, muss eine studienerschwerende Erkrankung zugrunde liegen. Was dies genau bedeutet, können Sie unseren Hinweisen zur studienerschwerenden Erkrankung entnehmen.  

Aktuelle Gebührenordnung:
Wenn Sie sich über die Gebührenordnung informieren wollen, können Sie hier die aktuelle Fassung herunterladen.

Ansprechpartner

Bei Fragen zur Rückmeldung, Studienbeitragsbefreiung und Beurlaubung kontaktieren Sie bitte:

Franziska Klett
Studierendenservice
Paulusweg 6, Gebäude A
71638 Ludwigsburg

Telefon: 07141 9745 - 245
f.klett(at)eh-ludwigsburg.de

Bei Fragen zum Studiengangwechsel und Exmatrikulation kontaktieren Sie bitte:

Nicole Meyer
Studierendenservice
Paulusweg 6, Gebäude A
71638 Ludwigsburg

Telefon: 07141 9745 - 224
n.meyer(at)eh-ludwigsburg.de

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