Liebe Studierende
über diesen Link können Sie sich beim Rückmelde- und Notenportal anmelden.
Bitte beachten Sie UNBEDINGT die folgenden Hinweise:
Mit der Umstellung des Rückmeldeverfahrens auf ein Online-Verfahren versendet die EH Ludwigsburg keine schriftlichen Aufforderungen zur Rückmeldung mehr.
Stattdessen werden die jeweils gültigen Rückmeldefristen an dieser Stelle auf der Homepage bekannt gegeben.
Die beiden nächsten Rückmeldetermine sind:
19.07. - 31.08.2010 für das Wintersemester 2010/11
24.01. - 28.02.2011 für das Sommersemester 2011
VOR Beginn dieser Fristen ist eine Rückmeldung grundsätzlich nicht möglich.
Wenn Sie sich erst nach Ablauf dieser Fristen zurückmelden, wird automatisch eine Verzugsgebühr von 10,- € fällig. Im Falle einer verspäteten Rückmeldung nutzen Sie daher bitte NICHT das Lastschriftverfahren sondern überweisen den für Sie relevanten Rückmeldebetrag plus die 10,- € auf das im Portal angegebene Konto.
BITTE lesen Sie die folgenden Hinweise zum Verfahren sorgfältig durch, bevor Sie die Rückmeldung durchführen!
Ihr Benutzername für das Online-Portal ist Ihre Matrikelnummer.
Ein Initialpasswort haben Sie vom Studierendenservice bekommen. Dieses muss bei der ersten Anmeldung im Portal von Ihnen geändert werden. Ihr permanentes Passwort MUSS ein Sonderzeichen enthalten. Folgende Zeichen werden vom System als Sonderzeichen anerkannt:
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Kommata und Zahlen sind KEINE Sonderzeichen!
Bitte merken Sie sich Ihr Passwort sorgfältig, da Sie es für die gesamte Dauer Ihres Studiums an der Evangelischen Hochschule brauchen.
Wenn Sie Ihr Passwort dennoch einmal vergessen haben sollten, schicken Sie bitte Passwortanforderung per E-Mail an den Studierendenservice und geben Sie dabei Ihre Matrikelnummer an.
Nachdem Sie sich eingeloggt haben, erscheint die Seite "Meine Funktionen". Dort rufen Sie zur Rückmeldung bitte den obersten Menüpunkt auf der rechten Seite auf ("Allgemeine Verwaltung") und wählen dann den Punkt "Bezahlen & Rückmelden".
Daraufhin erscheint der für Sie relevante Studienbeitrag und eine Erläuterung, wie Sie diesen mittels Lastschriftverfahren oder per Überweisung begleichen können.
Wenn Sie das Lastschriftverfahren wählen, werden Sie nach Eingabe Ihrer Kontodaten sofort automatisch zurückgemeldet und können sich Ihre Studien- und Bafögbescheinigungen für das nächste Semester direkt im Anschluss ausdrucken und auch als PDF-Kopie für weitere Verwendung auf Ihrem Rechner speichern.
Beim Bezahlen per Lastschrift beachten Sie bitte die folgenden Punkte:
1. Stimmen der Name des Kontoinhabers/der Kontoinhaberin nicht mit dem Namen des/der sich rückmeldenden Studierenden überein, informieren Sie bitte unsere Buchhalterin, Frau Andrea Hackenjos. Ansonsten können wir die Zahlung nicht zuordnen und Sie erhalten ggf. von uns überflüssige Mahnbescheide.
2. Zwischen der Erteilung der Lastschriftgenehmigung und der Abbuchung von Ihrem Konto können bis zu 10 Werktage vergehen. Bitte lassen Sie sich dadurch nicht irritieren.
3. Haben Sie einmal eine Lastschriftgenehmigung erteilt und die Lastschrift wurde zurückgegeben - d.h. das Geld konnte mangels Kontodeckung oder wegen falscher Eingabe der Kontonummer oder Bankleitzahl nicht von Ihrem Konto eingezogen werden - ist die Erteilung einer zweiten Lastschriftgenehmigung NICHT MEHR MÖGLICH. In diesem Fall überweisen Sie bitte den fälligen Betrag.
Wenn Sie Ihren Studienbeitrag überweisen, müssen Sie nach Erteilung des Überweisungsauftrages ca. 10 Tage warten, bis die MitarbeiterInnen des Studierendenservice Sie manuell zurückgemeldet haben. Wenn dies erfolgt ist, können Sie ebenfalls Ihre Studienbescheinigungen wie oben erläutert selbst ausdrucken und/oder als PDF-Kopie auf Ihrem Rechner speichern.
Bitte beachten Sie auch die folgenden Hinweise zu den Studienbeiträgen und zur Beitragsbefreiung:
1. Der Pflichtbeitrag zum Studentenwerk Stuttgart wurde mit Wirkung zum Wintersemester 2010/11 von 73,00 € auf 75,85 € erhöht. Auf die Höhe dieses Beitrages hat die Hochschule keinerlei Einfluss und kann Sie auch nicht von der Zahlung dieses Beitrags oder eines Teiles dieses Beitrags befreien. Der Beitrag muss von der Hochschule für alle immatrikulierten Studierenden an das Studentenwerk Stuttgart abgeführt werden. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an das Studentenwerk Stuttgart unter www.sws-internet.de.
2. Falls Sie für das Semester, in das Sie sich zurückmelden, ERSTMALIG einen Antrag auf Befreiung vom Regelstudienbeitrag stellen, dann ist noch keine entsprechende Befreiung im System hinterlegt und es erscheint der Betrag von 615,85 €. Bitte beantragen Sie in diesem Fall fristgerecht beim Studierendenservice eine Befreiung vom Regelstudienbeitrag und warten Sie mit der Rückmeldung ab, bis Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten haben. Weitere Infos zur Beitragsbefreiung können Sie der aktuellen Gebühren- und Beitragsordnung der Hochschule entnehmen.
3. Sollten Sie bereits im letzten Semester erfolgreich einen Antrag auf Befreiung vom Regelstudienbeitrag gestellt haben und es handelte sich dabei nicht um eine außerordentliche Befreiung im Härtefallverfahren, dann sollte der für Sie relevante reduzierte Studienbeitrag von 115,85 € bereits korrekt im System hinterlegt sein. Des Weiteren sollte auch bei allen Studierenden, die ins Praxissemester kommen, der reduzierte Betrag erscheinen. Ist dies nicht der Fall, fahren Sie bitte nicht mit der Rückmeldung fort, sondern wenden Sie sich per E-Mail oder persönlich an den Studierendenservice (Franziska Klett, Nicole Meyer oder Petra Eilhammer).
4. Zur Verlängerung Ihres Studierendenausweises kommen Sie bitte zu den bekannten Öffnungszeiten beim Studierendenservice vorbei.
5. Last but not least: Eine nicht fristgerechte Rückmeldung kann Ihre Exmatrikulation zur Folge haben.
Folgende weitere Selbstbedienungsfunktionen stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung:
Änderung Ihrer beim Studierendenservice gespeicherten Kontaktdaten
Über den Menüpunkt "Allgemeine Verwaltung" - "Kontaktdaten - Adresse ändern" können Sie zukünftig Ihre beim Studierendenservice hinterlegte Postanschrift, Telefonnummer(n) und Mailadresse(n) ändern, ohne dazu persönlich bei uns vorbeikommen zu müssen. Wir freuen uns, wenn Sie von dieser Möglichkeit regen Gebrauch machen, damit wichtige Informationen der Hochschule stets zeitnah bei Ihnen ankommen.
Online-Abfrage Ihrer vom Studierendenservice verbuchten Studien- und Prüfungsleistungen
Gehen Sie zur Online-Abfrage Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen bitte nach der Anmeldung am Portal auf den Menüpunkt "Prüfungsverwaltung", dann auf "Notenspiegel" und klicken Sie dann auf das Banner "Info". Es erscheint eine Übersicht sämtlicher verbuchter Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie sich ausdrucken und auch als PDF abspeichern können. Zur Info: Studien- und Prüfungsleistungen können natürlich vom Studierendenservice erst dann verbucht werden, wenn die Noten von den KorrektorInnen und Korrektoren bei uns eingereicht wurden. Bitte haben Sie daher etwas Geduld, wenn eine von Ihnen bereits abgelegte Prüfungsleistung nicht binnen kurzer Frist im Internetportal auftaucht.

