Bewerbungsfristen:
Liegt der gewünschte Auslandsaufenthalt im Sommersemester 2013 endet die Bewerbungsfrist 26. Oktober 2012! (genaures wird noch bekannt gegeben)
Liegt der gewünschte Auslandsaufenthalt im Wintersemester 2013/14 endet die Bewerbungsfrist zum 27. Januar 2013!
Diese Bewerbungsfristen gelten in der Regel für jedes Jahr und jedes Semester.
ECTS-Anrechnung
Pro Semester werden 30 ECTS angerechnet. Das Praxissemester wird pauschal mit 30 ECTS verrechnet. Bei Theoriesemestern werden jeweils 6 ECTS pro Modul/Kurs verrechnet; unabhängig davon, ob dieses/r an der Gasthochschule etwas mehr oder weniger "wert" ist. Ausnahme bildet hierbei das Projektstudium im 3. und 4. Semester, welches 12 ECTS beträgt.
Rechtsmodule
Alle Rechtsmodule müssen an der EH Ludwigsburg belegt werden, Recht kann nicht im Ausland studiert werden. Studierende internationaler Studiengänge können Rechtsmodule vorziehen oder im höheren Semester nachbelegen. Studierende anderer Studiengänge müssen Rechtsmodule nach der Rückkehr aus dem Ausland an der EH Ludwigsburg nachbelegen.
Studiengangsspezifische Regelungen für:
IRP:
Ein Theorie-Auslandssemester ist im 4. Semester möglich, das Praxissemester im 5. Semester wird ebenfalls im Ausland durchgeführt.
ISA:
Es müssen mind. zwei Semester im Ausland verbracht werden, d.h. es müssen mind. 60 Credits (ECTS) im Ausland erworben werden.
Der früheste Auslandsaufenthalt ist im 3. Semester möglich.
SA/RP/SAD
Es besteht keine Verpflichtung zu einem Auslandssemester, es wird den Studierenden jedoch ausdrücklich von der EH Ludwigsburg empfohlen.
Es können sowohl ein Theoriesemester, ein/e Projektstudium/Projektarbeit als auch das Praxissemester im Ausland durchgeführt werden.

