1. ERASMUS Theorie-Stipendium
Allgemein: Das Hochschulprogramm ERASMUS, eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union, fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität u.a. von Studierenden in Europa. Bisher haben rund 2 Millionen Studierende mit diesem Programm einen Auslandsaufenthalt durchgeführt.
Mit einem Gesamtbudget von 7 Mrd. EUR ist das EU-Bildungsprogramm Lebenslanges Lernen (LLP, 2007-2013) ausgestattet, es umfasst die Teilprogramme Comenius (Schulbildung), ERASMUS (Hochschulbildung), LEONARDO (Berufsbildung) und GRUNDTVIG (Erwachsenenbildung). Informationen zum LLP finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission:
www.ec.europa.eu/education/programmes/llp/index_en.html
Zentrale ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen (Mutilaterale Projekte, Akademische Netzwerke, Begleitende Maßnahmen) werden von der Exekutivagentur der Europäischen Kommission in Brüssel verwaltet. Informationen dazu finden Sie unter eacea.ec.europa.eu/llp/erasmus/erasmus_en.php.
Studierende erhalten mit ERASMUS die Möglichkeit, in einem anderen europäischen Land zu studieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern.
Dabei lernen sie das akademische System einer ausländischen Hochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden.
Das Programm bietet Studierenden folgende Leistungen:
+ Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten bis 300 Euro/Monat
+ Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
+ Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
+ Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
Das International Office verfügt über ein jährliches Kontingent an Erasmus-Stipendien, die es beim Deutschen Akademischen Austauschdienst beantragt und nach eigenem Ermessen an die Studierenden der Hochschule vergibt.
Dieses Stipendium muss demnach direkt beim IO beantragt werden! Die Bewerbung richtet sich an Fr. Dr. Madew. und sollte folgendes enthalten:
- Ein kurzes Bewerbungs- bzw. Motivationsschreiben. Adressiert an die jeweilige Ansprechperson bzw. das International Office der gewünschten Partnerhochschule und in der jeweiligen Sprache verfasst. (Meistens englisch, für Italien in italienisch, für die Türkei in türkisch etc.)
- Das Formular Learning Agreement Theory for outgoing students. (siehe Download-Area)
- Einen englischsprachigen Lebenslauf
- Download Europäischer Lebenslauf - Muster auf deutsch fürs Verständnis
- Download Europäischer Lebenslauf - auf englisch zum ausfüllen
Gültigkeit: 27 EU-Länder + Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, Kroatien und die Schweiz
Aufenthaltsdauer: 3-12 Monate
(Nach dem Abschluss des ersten Studienjahres)
Achtung: Projektstudium/Projektarbeit sind Teil des 3./4.Semesters (Theoriesemester) fallen somit unter die Kriterien des ERASMUS-Theoriestipendiums.
Förderbedingungen
Studierende, Lehrende oder Mitarbeiter müssen Staatsangehörige eines der ERASMUS-Teilnahmeländer sein um am Programm teilnehmen zu können. Studierende aus Nicht-EU-Ländern können am ERASMUS-Programm teilnehmen, sofern sie regulär an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und ihr gesamtes Studium dort absolvieren. Lehrende und sonstige Mitarbeiter müssen an einer deutschen Hochschule tätig sein, um am Programm teilnehmen zu können.
Auslandsmobilität mit Behinderung:
Behinderte können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines ERASMUS-Aufenthalts erhalten. Dies gilt für alle ERASMUS-Mobilitätslinien.
2. Baden-Württemberg-Stipendium (weltweit)
Wird nur einmal jährlich ausgeschrieben. Der Bewerbungsschluss ist meist Ende März und es steht nur ein einziges Stipendium zur Verfügung.
Die Bewerbung für dieses Stipendium richtet sich an den Studierendenservice bzw. an Fr. Nicole Meyer und sollte folgendes enthalten:
- Learning Agreement Theory for outgoing students (siehe Download-Area)
- Bewerbungsschreiben mit Angaben zum bisherigen Studium und Lebenslauf
- Immatrikulationsnachweis
- Nachweis Hochschulabschluss- bzw. Hochschulzwischenzeugnis/Vordiplom
- Nachweis der erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse
- Gutachten eines betreuenden Dozierenden der EH.
Alle weiteren Informationen sind vor Antragsstellung bei Fr. Nicole Meyer einzuholen und auf: http://www.bw-stipendium.de/ zu recherchieren.
Die Aufenthaltsdauer beträgt hier 4 – 11 Monate.
3. PROMOS Stipendium (weltweit)
PROMOS – Programm zur Steigerung
der Mobilität von deutschen Studierenden
Welche Ziele hat das Programm?
Im Kontext der Bologna-Reform ist die Steigerung der Mobilität von Studierenden eine der zentralen Forderungen aller Akteure im Hochschulwesen. Das Mobilitätsprogramm soll dazu mit Stipendien für kürzere Auslandsaufenthalte (bis zu sechs Monaten) einen wichtigen Beitrag leisten und deutlich mehr Mobilität von deutschen Studierenden ermöglichen. Das Programm soll die Hochschulen in die Lage versetzen, eigene Schwerpunkte bei der Auslandsmobilität von deutschen Studierenden zu setzen und diesen aus einem Bündel von verschiedenen Förderinstrumenten passende Mobilitätsmaßnahmen anzubieten. Das Mobilitätsprogramm soll solchen Studierenden die Chance zu einem Auslandsaufenthalt bieten, deren Vorhaben oder Zielort in keinem der strukturierten DAAD-Programme förderbar ist. Die Stipendien werden von den Hochschulen selbst in einem qualitätsorientierten und leistungsbezogenen Auswahlverfahren vergeben.
Was kann gefördert werden?
Mit dem neuen Programm können Theorie- und Praxisaufenthalte von Studierenden durch Teilstipendien, Reisekosten- oder Kursgebührenpauschalen weltweit gefördert werden. Eine Verlängerung der Stipendien über sechs Monate hinaus ist nicht möglich.
Anwerbe Verfahren:
Es steht den Studierenden aller Studiengänge der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg offen, sich für ein PROMOS Stipendium zu bewerben.
Bewerbungskriterien und -Verfahren:
1. Der/die BewerberIn muss zumindest zwei Semester des Studiums erfolgreich absolviert haben.
2. Das PROMOS Stipendium zielt auf die Förderung von Studierenden ab, die entweder ein Theorie- oder ein Praktikumsauslandssemester absolvieren möchten.
3. Die Bewerbungsfrist in jedem Jahr ist der 1. Februar.
4. Bewerbungen sind im International Office, Raum 2.25 der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg, Paulusweg 6, 71638 Ludwigsburg einzureichen.
5. Das PROMOS Stipendium wird an die Studierenden als eine zusätzliche finanzielle Unterstützung ausgegeben. Es ist nicht für eine vollständige Abdeckung der durch das Auslandssemester entstehenden Kosten, wie Studiengebühren, Reisekosten und Lebensunterhaltskosten, gedacht.
6. Die BewerberInnen werden auf der Basis ihrer akademischen Leistungen, ihrer interkulturellen Fähigkeiten, ihrer Sprachkompetenzen sowie ihrer persönlichen Motivation bewertet.
7. Ein Auswahlkomitee bestehend aus VertreterInnen des International Office, des Studierendenservice und den Fachbereichen wird über die Vergabe der Stipendien spätestens eine Woche nach Ablauf der Bewerbungsfrist entscheiden und dies den Studierenden mitteilen.
8. Die VertreterInnen des Auswahlkomitees entscheiden bei Notwendigkeit über eine zusätzliche Einladung zum Bewerbungsgespräch.
9. Bewerbungen haben die folgenden Dokumente zu enthalten:
- Motivationsschreiben und Beschreibung der individuellen Lernziele
- Lebenslauf
- "Learning Agreement" fürs Theoriesemester oder "Terms and Conditions" fürs Praxissemester (Diese Formulare finden Sie auf der Homepage des IO.)
Bitte beachtet, dass das oben genannte Verfahren gültig ist für das aktuelle geplante akademische Jahr 2012/2013. Änderungen können durch das Auswahlkomitee für das kommende akademische Jahr 2013/2014 verabschiedet werden.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das International Office.


