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Evangelische Studienhilfe

Die Studienhilfe der Evangelischen Landeskirche in Württemberg vergibt Stipendien an die Studierenden in den Bachelor-Studiengängen der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg.

Antragsberechtigt für diese Stipendien sind Studierende, die

  • an der Evangelischen Hochschule in einem Bachelor-Studiengang immatrikuliert sind
  • ordnungsgemäß studieren,
  • ihr Studium und ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend durch Bafög, eigenes Einkommen/Vermögen bzw. Unterstützung durch die Eltern finanzieren können.

Antragsfristen

Die Antragsfristen sind der 28.02. für das darauf folgende Sommersemester und der 31.08. für das darauf folgende Wintersemester.

Die Stipendien werden jeweils für ein Semester vergeben.

Sie wollen einen Antrag stellen?

Den Antrag für die Evangelische Studienhilfe finden Sie hier:

Antrag_Studienhilfe

Das Antragsformular kann am Computer oder ausgedruckt und von Hand ausgefüllt werden. Kreuzen Sie auf dem Antragsformular nur das Semester an, für welches Sie die Evangelische Studienhilfe beantragen möchten, also entweder Winter- oder Sommersemester.

Wichtig: Bitte kreuzen Sie auf dem Antragsformular wirklich nur das Semester an, für welches Sie die Evangelische Studienhilfe beantragen möchten, also entweder Winter- oder Sommersemester.

Der Antrag ist fristgerecht samt den erforderlichen Nachweisen (siehe Merkblatt unten) an den Studierendenservice zu richten.

Diese Nachweise werden benötigt:

Bei Interesse reichen Sie bitte das vollständig ausgefüllte Antragsformular zusammen mit folgenden Nachweisen fristgerecht beim Studierendenservice ein:

  • aktueller Bafögbescheid bzw. Ablehnungsbescheid
  • aktueller Einkommens- bzw. Vermögensnachweis
  • aktueller Einkommens- bzw. Vermögensnachweis der Eltern und Kopien der Geburtsurkunden Ihrer gegenüber den Eltern noch unterhaltsberechtigten Geschwister (entfällt bei AntragsstellerInnen über 30)
  • Nachweis über Mietkosten einschließlich Mietnebenkosten
  • bei verheirateten bzw. verpartnerten Antragstellerinnen zusätzlich:
    aktueller Einkommens- bzw. Vermögensnachweis des/der (Ehe-)Partners/Partnerin
  • bei AntragstellerInnen mit Kind(ern):
    Kopie der Geburtsurkunde(n), falls diese nicht ohnehin bereits im Studierendenservice vorliegt bzw. vorliegen.

Um detailierte Informationen zu den Nachweisen zu erhalten, lesen Sie sich bitte sorgfältig das Merkblatt zur Evangelischen Studienhilfe durch.

Ansprechpartnerin

Sollten Sie Fragen zur Evangelischen Studienhilfe und der Antragsstellung haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an:

 

Nicole Meyer

Studierendenservice

n.meyer(at)eh-ludwigsburg.de

Telefon: 07141 97 45 - 224

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