In Baden-Württemberg können beruflich Qualifizierte auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife eine Zulassung zum Hochschulstudium erwerben. Hierzu wurde die Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO) erlassen.
Hochschulzugang durch Meisterprüfung (ohne Eignungsprüfung)
Beruflich Qualifizierte die eine Weiterbildung zum Meister abgelegt haben, können sich für alle Studiengänge an unserer Hochschule bewerben.
Dabei werden folgende Meisterprüfungen anerkannt:
- Meister in einem Handwerk
- Industriemeister
- Meister im Bereich Land- oder Hauswirtschaft
Als Zulassungsvoraussetzung benötigen wir von Ihnen eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses der Meisterprüfung sowie einen Nachweis über ein studienfachliches Beratungsgespräch. Dieses Gespräch findet entweder an der EH Ludwigsburg oder an einer anderen Hochschule statt, die denselben Studiengang anbietet.
Wenn Sie an einem Beratungsgespräch an unserer Hochschule interessiert sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Bewerbungsfrist
15.01. für das Sommersemester
30.06. für das Wintersemester
Hochschulzugang durch Weiterbildung (ohne Eignungsprüfung)
Berufstätige, die eine Fortbildung absolviert haben, die der Meisterprüfung gleichwertig ist, können sich an unserer Hochschule für alle Studiengänge bewerben. Eine berufliche Fortbildung ist der Meisterprüfung gleichwertig, wenn Sie auf eine mindestens zweijährige Berufsausbildung aufbaut und mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst.
Dabei werden insbesondere folgende Weiterbildungen anerkannt:
- Fachwirte (z.B. Betriebs-, Handels-, Bank-, Industrie-, Versicherungsfachwirt)
- Fachkaufleute
- Operative/Strategische IT-Professionals
- Abschlüsse einer Fachschule
- Fachabschlüsse einer staatlich anerkannten Ersatz- oder Ergänzungsschule
- Staatliche Befähigung für den nautischen oder technischen Schiffsdienst
- Abschlüsse der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA)
- Fortbildungen aufgrund der Weiterbildungsverordnung (WeiterbildungsVO)
Als Zulassungsvoraussetzung benötigen wir ein Abschlusszeugnis oder Zertifikat über Art, Dauer und Umfang Ihrer Weiterbildung sowie einen Nachweis über ein studienfachliches Beratungsgespräch. Dieses Gespräch findet entweder an der EH Ludwigsburg oder an einer anderen Hochschule statt, die denselben Studiengang anbietet.
Wenn Sie an einem Beratungsgespräch an unserer Hochschule interessiert sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Bewerbungsfrist
15.01. für das Sommersemester
30.06. für das Wintersemester
Hochschulzugang in fachlich entsprechenden Studiengängen für bestimmte Berufsgruppen (mit Eignungsprüfung)
Beruflich Qualifizierte, die keine Meisterprüfung oder gleichwertige Fortbildung besitzen, können sich für einen Studiengang bewerben, der Ihrer Berufsausbildung fachlich entspricht.
Wenn Sie eine Berufsausbildung mit staatlicher Anerkennung als
- Erzieher/in
- Heilpädagoge/in
- Arbeitserzieher/in
- Heilerziehungspfleger/in
- Jugend- und Heimerzieher/in
haben, können Sie sich für den Studiengang Soziale Arbeit B.A. bewerben.
Erzieher/innen können sich zusätzlich für den Studiengang Frühkindliche Bildung und Erziehung B.A. bewerben.
Heilpädagogen sowie Heilerziehungspfleger/in können sich zusätzlich für den Studiengang Inklusive Pädagogik und Heilpädagogik B.A. bewerben.
Bei diesen Berufsgruppen findet eine Eignungsprüfung einmal jährlich an der Hochschule Esslingen, Mannheim oder Ravensburg-Weingarten statt. Diese drei Hochschulen wechseln sich Jahr für Jahr ab. Die in der Eignungsprüfung erreichte Note ist wichtig für die Zulassung zum Studium. Es wird eine einmalige Anmeldegebühr zur Prüfung in Höhe von etwa 80,00 € fällig. Die Anmeldefrist zur Eignungsprüfung ist jeweils der 15.01. eines Jahres.
Für die Anmeldung und Zulassung zur Eignungsprüfung kontaktieren Sie bitte die Hochschule, die die Prüfung zum jeweiligen Jahr durchführen wird. Zum Sommersemester 2012 war es die Hochschule Esslingen.
Des Weiteren wird ein studienfachliches Beratungsgespräch durchgeführt, welches entweder an der EH Ludwigsburg oder an einer anderen Hochschule, die denselben Studiengang anbietet, stattfindet. Das Beratungsgespräch muss vor Anmeldung zur Eignungsprüfung absolviert werden, da dieses Voraussetzung zur Zulassung zur Eignungsprüfung ist.
Wenn Sie an einem Beratungsgespräch an unserer Hochschule interessiert sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Als Zulassungsvoraussetzung benötigen wir daher von Ihnen
- eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses der Berufsausbildung
- einen Nachweis über das Beratungsgespräch
- das Ergebnis/Zeugnis Ihrer Eignungsprüfung
Bewerbungsfrist:
15.01. für das Sommersemester
30.06. für das Wintersemester
Anmeldefrist zur Eignungsprüfung ist der 15.01.
Hochschulzugang in fachlich entsprechenden Studiengängen (mit Eignungsprüfung)
Alle Berufstätige, die über keine der Meisterprüfung gleichwertigen Fortbildung verfügen und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben, die fachlich nicht unseren Studiengängen entspricht, können sich nicht an unserer Hochschule bewerben.
Hierzu zählen insbesondere Ausbildungen in folgenden Berufsfeldern:
- kaufmännischer Bereich
- technischer Bereich
- gesundheitswissenschaftlicher Bereich
- haus- und landwirtschaftlicher Bereich
Aus diesem Grund gilt die Regelung für Berufstätige, die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung und dreijährige Berufserfahrung haben, an unserer Hochschule nicht. Denn die Ausbildung muss immer dem Studiengang fachlich entsprechen.
Da unsere Hochschule rein sozialwissenschaftliche Studiengänge anbietet, können sich auch nur Personen an unserer Hochschule bewerben, die über eine dementsprechende fachliche Ausbildung verfügen.
Wenn dieser Fall auf Sie zutrifft und Sie an der EH Ludwigsburg nicht studieren können, so wenden Sie sich bitte an eine Hochschule, die Studiengänge anbietet, die fachlich Ihrer Berufsausbildung entsprichen.

