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Studieren mit ausländischem Zeugnis

Wenn Sie über eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung verfügen, können Sie sich an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg bewerben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu gehört insbesondere die Anerkennung Ihres ausländischen Abiturzeugnisses.

Ausländische Hochschulzugangsberechtigung für deutsche Staatsangehörige:

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, müssen Sie Ihr ausländisches (Abitur-)Zeugnis vor der Bewerbung an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg prüfen lassen.

Zur Prüfung wenden Sie sich bitte an:

Regierungspräsidium Baden-Württemberg
Abt. 7 Schule und Bildung
Anerkennungstelle
Postfach 10 36 42
70031 Stuttgart

Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1244767/index.html http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/

Ausländische Hochschulzugangsberechtigung für Menschen mit Migrationshintergrund:

Wenn Sie einen Migrationshintergrund haben, also keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (gilt auch für EU-Bürger) und Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, müssen Sie vor der Bewerbung an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg Ihr ausländisches (Abitur-) Zeugnis anerkennen lassen.

Hierzu beantragen Sie bitte eine Zugangsberechtigung für eine Fachhochschule in Baden-Württemberg beim Ausländerstudienkolleg (ASK) in Konstanz:

HTWG Konstanz
Studienkolleg Konstanz
Brauneggerstr. 55
78462 Konstanz
http://www.htwg-konstanz.de/Studienkolleg-Konstanz-vormal.107.0.html

Dort wird Ihr ausländisches Abiturzeugnis in eine deutsche Wertung umgerechnet, wobei eine Durchschnittsnote zur Vergabe von Studienplätzen ermittelt wird. Mit diesem Nachweis ist Ihr ausländisches Zeugnis für ein Studium an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg anerkannt.

Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse:

Des Weiteren ist (in manchen Fällen) ein Nachweis über eine deutsche Sprachprüfung notwendig. Über die Notwendigkeit entscheidet das Ausländerstudienkolleg in Konstanz.

Der Sprachtest kann entweder als DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder als TestDAF (Test Deutsch als Fremdsprache) durchgeführt werden.

Was ist DSH?

Die DSH wird vom ASK in Konstanz durchgeführt und gilt für ganz Deutschland. Es können jedoch nur Bewerber teilnehmen, die an einer Hochschule in Baden-Württemberg studieren wollen und deren Zeugnisse beim ASK Konstanz geprüft wurden.

Die DSH ist eine anspruchsvolle Deutschprüfung, die nur einmal wiederholt werden kann. Es sind keine Hilfsmittel (z.B. Wörterbücher) zu gelassen. Für die Teilnahme wird eine einmalige Gebühr von 50 € fällig.

Um an unserer Hochschule studieren zu können, muss auf dem Zeugnis der DSH mindestens das Ergebnis DSH-2 oder DSH-3 angegeben sein, weil Sie nur damit eine Studienzulassung erhalten.

Was ist TestDaF?

Der TestDaF (Test Deutsch als Fremdsprache) kann die DSH ersetzen und wird von den Fachhochschulen in Baden-Württemberg anerkannt.

Die Sprachprüfung wird von Testzentren durchgeführt und findet nicht am ASK in Konstanz statt.

Der TestDaF besteht aus vier Prüfungsteilen:

  • Leseverstehen
  • Hörverstehen
  • Schriftlicher Ausdruck
  • Mündlicher Ausdruck

Im Durchschnitt müssen Sie mindestens TDN 4 (TestDaF-Niveaustufe 4) erzielen, um an unserer Hochschule studieren zu können.

Des Weiteren wird an unserer Hochschule in jedem Prüfungsteil mindestens TDN 4 verlangt, d.h. Sie dürfen in keinem Prüfungsteil das Ergebnis „TDN 3“ haben.

Weitere Infos finden Sie unter: www.testdaf.de

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