Wie hoch sind die Studiengebeiträge?
Wann sind die Beiträge zu entrichten?
Gibt es Ausnahmen von der Beitragspflicht?
Zahle ich auch während des Praxissemesters?
Was ist mit Auslandssemestern?
Muss ich auch zahlen, wenn ich die Regelstudienzeit überschreiten sollte?
Müssen BAföG-Empfänger/innen auch zahlen?
Müssen auch ausländische Studierende Studienbeiträge zahlen?
Bildung finanzieren
Die Evangelische Hochschule Ludwigsburg erhebt Studienbeiträge in Höhe von 500 € pro Semester.
Hinzu kommen derzeit 40 € Verwaltungsgebühr und 73 € Pflichtbeitrag zum Studentenwerk.
Insgesamt werden also mit Immatrikulation/Rückmeldung derzeit 613 € pro Semester fällig.
Wann sind die Beiträge zu entrichten?
Jeweils vor Semesterbeginn zur Einschreibung (in den Folgesemestern dann zur Rückmeldung). Die Einschreibung findet für das Wintersemester in der Regel Mitte August, für das Sommersemester im Februar statt. Genauere Informationen hierzu gehen Ihnen mit den Einschreibeunterlagen zu.
Sozialverträglichkeit
Wir möchten sicher stellen, dass kein/e Studienbewerber/in durch die Studienbeiträge von einer Bewerbung an der EH abgeschreckt wird. Deshalb stellen wir Instrumente zur finanziellen Unterstützung von Studierenden bereit:
- Stipendien der Stiftung Evangelische Hochschule
- Mittel für studentische Hilfskräfte
- Sozialfond für Studierende, die in soziale Notlagen geraten
Gibt es Ausnahmen von der Beitragspflicht?
Ja. Auf Antrag werden vom Regelstudienbeitrag (500 €) befreit:
- Studierende, die ein oder mehrere Kind(er) unter 14 Jahren im eigenen Haushalt erziehen
- Studierende, die eine das Studium erschwerende Krankheit oder körperliche Einschränkung haben
- Austauschstudierende, die im Rahmen eines Partnerschaftsvertrages mit einer Hochschule im Ausland für ein oder zwei Semester an der EH studieren.
Wichtig: Die neue Regelung aus § 6, Abs. 1 des Landeshochschulgebührengesetz (LHGG), nach der Studierende „von der Beitragspflicht befreit werden sollen, die zwei oder mehr Geschwister haben, von denen zwei keine Befreiung nach dieser Vorschrift in Anspruch nehmen oder genommen haben“ – unabhängig von der Tätigkeit dieser Geschwister – gilt an unserer Hochschule nicht.
Die Evangelische Hochschule Ludwigsburg ist eine nichtstaatliche Hochschule und als solche frei im Blick auf die Übernahme der Geschwisterregelung zur Befreiung von Studiengebühren. Die Evang. Hochschule bietet derzeit sehr gute Studienbedingungen, insbesondere was die Räume und den hohen Anteil an Seminaren und Kleingruppen betrifft. Die Hochschule sieht, dass aus studentischer Sicht eine Übernahme der Regel wünschenswert ist, und sie weiß, dass Studierende und deren Eltern ohne die Geschwisterregel einen höheren finanziellen Aufwand haben. An der Ev. Hochschulen sind die Studiengebühren Teil der Grundfinanzierung. Die Hochschule strebt die Übernahme der Geschwisterregelung an, kann diese aber aus finanziellen Gründen bislang ohne eine Refinanzierung durch die Landeskirche nicht übernehmen.
Daher können momentan nur Studierende auf Antrag vom Regelstudienbeitrag befreit werden, wenn sie nachweisen können, dass mindestens zwei Ihrer Geschwister studieren/studiert haben und für Ihr Studium aktuell noch Gebühren zahlen bzw. mindestens 6 Semester gezahlt haben.
Über diese Regelungen hinaus können bei besonderer Härte Befreiungsanträge gestellt werden, über die von der Hochschulleitung der EH in Einzelfallprüfung entscheidet.
Zahle ich auch während des Praxissemesters?
Nein, im Praxissemester sind alle Studierenden automatisch von der Beitragspflicht befreit.
Was ist mit Auslandssemestern?
Studierende, die ein Studiensemester im Ausland verbringen, müssen für dieses Semester in der Regel ihre Studienbeiträge an der EH entrichten und sind dafür an der Hochschule im Ausland befreit, sofern es sich um eine Partnerhochschule der EH handelt. Studierende, die im Ausland an eine Hochschule gehen, mit der kein Partnerschaftsabkommen besteht, sind in der Regel an der dortigen Hochschule beitragspflichtig. In diesen Fällen werden in Absprache mit dem International Office und dem Studierendenservice der EH individuelle Regelungen getroffen.
Muss ich auch zahlen, wenn ich die Regelstudienzeit überschreiten sollte?
Ja. Allerdings gibt es keine höheren Beiträge für "Langzeitstudierende".
Müssen BAföG-Empfänger/innen auch zahlen?
Ja, dafür wird ihnen in der Regel ein höherer BAföG-Satz gewährt.
Müssen auch ausländische Studierende Studienbeiträge zahlen?
Ja, es sei denn, es handelt sich um Austauschstudierende von einer Partnerhochschule der EH.

