Wie hoch sind die Studienbeiträge?
Wann sind die Beiträge zu entrichten?
Gibt es Ausnahmen von der Beitragspflicht?
Zahle ich auch während des Praxissemesters?
Was ist mit Auslandssemestern?
Muss ich auch zahlen, wenn ich die Regelstudienzeit überschreiten sollte?
Müssen BAföG-Empfänger/innen auch zahlen?
Müssen auch ausländische Studierende Studienbeiträge zahlen?
Bildung finanzieren
Die Evangelische Hochschule Ludwigsburg erhebt Studienbeiträge in Höhe von 500 € pro Semester.
Hinzu kommen derzeit 40 € Verwaltungsbeitrag und 76,85 € Pflichtbeitrag zum Studentenwerk.
Insgesamt werden also mit der Immatrikulation/Rückmeldung derzeit 616,85 € pro Semester fällig.
Wann sind die Beiträge zu entrichten?
Jeweils vor Semesterbeginn zur Einschreibung (in den Folgesemestern dann zur Rückmeldung). Die Einschreibung findet für das Wintersemester in der Regel Mitte August, für das Sommersemester im Februar statt. Genauere Informationen hierzu gehen Ihnen mit den Einschreibeunterlagen zu.
Sozialverträglichkeit
Wir möchten sicher stellen, dass kein/e Studienbewerber/in durch die Studienbeiträge von einer Bewerbung an der EH abgeschreckt wird. Deshalb stellen wir Instrumente zur finanziellen Unterstützung von Studierenden bereit:
- Stipendien der Stiftung Evangelische Hochschule
- Mittel für studentische Hilfskräfte
- Sozialfond für Studierende, die in soziale Notlagen geraten
- Evangelische Studienhilfe
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten der Hochschule finden Sie hier.
Gibt es Ausnahmen von der Beitragspflicht?
Ja. Auf Antrag werden vom Regelstudienbeitrag (500 €) befreit:
- Studierende, die ein oder mehrere Kind(er) unter 14 Jahren erziehen
- Studierende, die eine studienerschwerende Krankheit oder Behinderung haben
- Studierende, die zwei oder mehr Geschwister haben, die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind oder waren, und dort Studiengebühren in Höhe von 500 € entrichten oder insgesamt für mindestens 6 Semester entrichtet haben
- Studierende, bei denen nach § 3 der Gebühren- und Beitragsordnung ein Härtefall vorliegt.
Wichtig: Die Regelung aus § 6, Abs. 1 des Landeshochschulgebührengesetz (LHGG), nach der Studierende „von der Beitragspflicht befreit werden sollen, die zwei oder mehr Geschwister haben, von denen zwei keine Befreiung nach dieser Vorschrift in Anspruch nehmen oder genommen haben“ – unabhängig von der Tätigkeit dieser Geschwister – gilt an unserer Hochschule nicht.
Rückerstattung des Studentenwerkbeitrages
Schwerbehinderte Studierende können in bestimmen Fällen zusätzlich anteilig vom Studentenwerksbeitrag (76,85 €) befreit werden bzw. eine Rückerstattung des bereits bezahlten Studentenwerkbeitrages beim Studentenwerk Stuttgart beantragen. Mehr Informationen zum Studentenwerksbeitrag finden Sie hier.
Antragsformulare herunterladen:
Hier gelangen Sie zur Seite, wo Sie sich Anträge zur Studienbeitragsbefreiung sowie Rückerstattung des Studentenwerkbeitrages herunterladen können.
Zahle ich auch während des Praxissemesters?
Nein, im Praxissemester sind alle Studierenden automatisch von der Beitragspflicht befreit.
Was ist mit Auslandssemestern?
Studierende, die ein Studiensemester im Ausland verbringen, müssen für dieses Semester in der Regel ihre Studienbeiträge an der EH entrichten und sind dafür an der Hochschule im Ausland befreit, sofern es sich um eine Partnerhochschule der EH handelt. Studierende, die im Ausland an eine Hochschule gehen, mit der kein Partnerschaftsabkommen besteht, sind in der Regel an der dortigen Hochschule beitragspflichtig. In diesen Fällen werden in Absprache mit dem International Office und dem Studierendenservice der EH individuelle Regelungen getroffen.
Muss ich auch zahlen, wenn ich die Regelstudienzeit überschreiten sollte?
Ja. Allerdings gibt es keine höheren Beiträge für "Langzeitstudierende".
Müssen BAföG-Empfänger/innen auch zahlen?
Ja, dafür wird ihnen in der Regel ein höherer BAföG-Satz gewährt.
Müssen auch ausländische Studierende Studienbeiträge zahlen?
Ja, es sei denn, es handelt sich um Austauschstudierende von einer Partnerhochschule der EH.

