Bewerbungsfristen
Zum Wintersemester (Semesterbeginn 01.09.) vom 01.05. bis 30.06.
Zum Sommersemester (Semesterbeginn 01.03.) vom 15.11. bis 15.01.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist das Online-Portal geschlossen und Sie können nicht mehr am Zulassungsverfahren teilnehmen. Bewerbungen, die lediglich auf dem Postweg eingeschickt werden, sind ungültig.
Nach Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars drucken Sie dieses bitte aus und schicken den unterschriebenen Ausdruck mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen ebenfalls bis spätestens 30.06. bzw. 15.01. (Datum Poststempel) an folgende Adresse:
Evangelische Hochschule Ludwigsburg
Studierendenservice
Frau Nicole Meyer
Paulusweg 6
71638 Ludwigsburg
Bewerbungsunterlagen
Wir benötigen auf jeden Fall folgende Unterlagen von Ihnen:
- eine einfache Kopie des Zeugnisses der Fachhochschulreife bzw. der Allgemeinen Hochschulreife oder eine Hochschulzugangsberechtigung nach BerufsHZVO
- einen vollständigen tabellarischen Lebenslauf
- ein Motivationsschreiben, in dem Sie auf mindestens 1-2 maschinenschriftlichen Seiten darlegen, wieso Sie Internationale Soziale Arbeit studieren möchten und warum Sie die richtige Person für dieses Studium sind. Das Motivationsschreiben kann auf Deutsch oder Englisch verfasst sein.
- Nachweis über gute Kenntnisse in mindestens einer Fremdsprache (egal welcher) in Form von entsprechenden Schulnoten (sehr gut, gut) oder Nachweisen über längere Auslandsaufenthalte oder das Bestehen einer außerschulischen Sprachprüfung auf dem Niveau B2 (oder höher) des europäischen Referenzrahmens.
- Falls vorhanden: Nachweis über Migrationshintergrund
- Nachweis über die entrichtete Bewerbungsgebühr von 20 € (auf das Konto 15 20 20 der KSK - Kreissparkasse Ludwigsburg, BLZ 604 500 50).
Fehlt bei Ihren schriftlichen Bewerbungsunterlagen die Kopie der Hochschulzugangsberechtigung oder das Motivationsschreiben oder der Nachweis über die Zahlung der Bewerbungsgebühr, wird Ihre Bewerbung automatisch vom Verfahren ausgeschlossen.
Bitte schicken Sie keine Originale von amtlichen Dokumenten und verwenden Sie für den Versand Ihrer Unterlagen keine Mappen. Die Mappen erschweren die Bearbeitung Ihrer Bewerbung und wir können sie Ihnen nicht zurückschicken.
Wir werden Ihnen die Bewerbungsunterlagen nicht zurücksenden. Diese werden bei einer Absage nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Weitere Unterlagen und Nachweise können im Rahmen unseres Punktesystems für Ihre Bewerbung notwendig sein. Diese finden Sie im Folgenden erläutert:
Erste Stufe des hochschuleigenes Auswahlverfahrens/Punktesystem:
Für folgende Faktoren werden Punkte erteilt:
I. Durchschnittsnote Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachhochschulreife) | ||
Skala: | Note 1,0 | 24 Punkte |
Note 1,1 | 23 Punkte | |
Note 1,2 | 22 Punkte | |
Note 1,3 | 21 Punkte | |
Note 1,4 | 20 Punkte | |
Note 1,5 | 19 Punkte | |
Note 1,6 | 18 Punkte | |
Note 1,7 | 17 Punkte | |
Note 1,8 | 16 Punkte | |
Note 1,9 | 15 Punkte | |
Note 2,0 | 14 Punkte | |
Note 2,1 | 13 Punkte | |
Note 2,2 | 12 Punkte | |
Note 2,3 | 11 Punkte | |
Note 2,4 | 10 Punkte | |
Note 2,5 | 9 Punkte | |
Note 2,6 | 8 Punkte | |
Note 2,7 | 7 Punkte | |
Note 2,8 | 6 Punkte | |
Note 2,9 | 5 Punkte | |
Note 3,0 | 4 Punkte | |
Note 3,1 | 3 Punkte | |
Note 3,2 | 2 Punkte | |
Note 3,3-4,0 | 1 Punkt | |
II. Beruf Abgeschlossene Berufsausbildung*/abgeschlossenes Studium (*für Ausbildungen, die im Zusammenhang mit der Erlangung der Fachhochschulreife erworben werden, werden keine Punkte vergeben. Ausnahme: ErzieherInnenausbildungen) | ||
Mind. 2-jährig (egal welche/s) | 4 Punkte | |
Berufliche Tätigkeit (auch Teilzeit mind. 40%; maximal 3 Punkte) | ||
1 Jahr | 2 Punkte | |
2 Jahre oder mehr | 3 Punkte | |
III. Praktika*/ Wehrdienst / Zivildienst / Freiwilliges Soziales Jahr/ Ökologisches Jahr/sonstige geregelte Freiwilligendienste (maximal 4 Punkte) (* Praktika definieren wir als gegen Bezahlung geleistete praktische Tätigkeiten in gesellschaftlichen, sozialen, kirchlichen und diakonischen Arbeitsbereichen mit einem Zeitumfang von mindestens 16 Wochenstunden. Für Praktika, die im Zusammenhang mit der Erlangung der Fachhochschulreife erworben werden, werden keine Punkte vergeben) | ||
6 Monate | 2 Punkte | |
9 Monate | 3 Punkte | |
12 Monate und mehr | 4 Punkte | |
IV. Ehrenamt* (maximal 4 Punkte) (*als Ehrenamt definieren wir ohne Bezahlung geleistete Tätigkeit in gesellschaftlichen, sozialen, kirchlichen und diakonischen Arbeitsbereichen. Bepunktet wird der Umfang des ehrenamtlichen Engagements, das innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren geleistet wurde.) | ||
Ab 100 Stunden | 2 Punkte | |
Ab 200 Stunden | 3 Punkte | |
Ab 300 Stunden | 4 Punkte | |
V. Sonstige praktische Tätigkeiten | ||
Erziehung eines eigenen Kindes, Stief- oder Pflegekindes (§ 33 SGB VIII) 1 Jahr oder mehr | 2 Punkte | |
Häusliche Pflege (i. S. § 36 SGB XI), 1 Jahr oder mehr | 2 Punkte | |
VI. Behinderung | ||
Eigene Behinderung (mind. 50%) | 4 Punkte | |
Erläuterungen zu den einzelnen Bewertungsfaktoren
Hochschulzugangsberechtigung:
Bitte schicken Sie uns eine Kopie (auf keinen Fall das Original) Ihres Abiturzeugnisses oder Ihrer Fachhochschulreife.
Wichtig: BewerberInnen zum Wintersemester, die das Abitur/die Fachhochschulreife erst im Juli dieses Jahres erwerben, können die Kopie bis spätestens 15.07. (Datum Poststempel) nachreichen.
Sollten Sie das Zeugnis der Fachhochschulreife erst nach dem 15.07. erhalten, fordern Sie bitte bei Ihrer Schule eine vorläufiges Zeugnis an (dieses muss den Notendurchschnitt für die Vergabe von Studienplätzen enthalten!) und reichen Sie dieses bis zum 15.07. bei uns ein. Wenn Sie Probleme mit der fristgerechten Einreichung Ihres Zeugnisses haben, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung.
ACHTUNG: Auch wenn das Zeugnis erst nach dem 30.06. bei uns eingereicht werden kann, müssen ALLE anderen Bewerbungsunterlagen und insbesondere die Online-Bewerbung dennoch fristgerecht zum 30.06. bei uns eingehen!
Zeugnisse von Schulabgängern früherer Jahre - also nicht aus 2011 - werden ebenfalls nach dem 30.06. nicht mehr entgegengenommen.
Deutsche Staatsangehörige, die eine Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, setzen sich zur Prüfung ihrer Zeugnisse bitte im Vorfeld ihrer Bewerbung mit rechtzeitig mit dem Regierungspräsidium Baden-Württemberg, Postfach 103642, 70031 Stuttgart in Verbindung.
Alle Ausländer mit ausländischen Zeugnissen, die an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg ein Bachelorstudium beginnen wollen, müssen zuerst beim Ausländerstudienkolleg (ASK) in Konstanz eine Zugangsberechtigung beantragen. Dies gilt auch für BewerberInnen aus EU-Staaten! Bitte wenden Sie sich daher rechtzeitig an das ASK Konstanz, HTWG Konstanz, Brauneggerstr. 55, 78462 Konstanz.
II. Beruf:
Falls Sie bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung (egal in welchem Berufsfeld) oder ein abgeschlossenes Studium haben, fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen bitte einen geeigneten Nachweis in Kopie bei. Sollten Sie schon Berufserfahrung gesammelt haben, weisen Sie Dauer und Umfang bitte ebenfalls nach, z.B. durch Kopien Ihrer Arbeitszeugnisse. Anerkennungsjahre im Rahmen einer ErzieherInnenausbildung werden nicht als Berufserfahrung anerkannt, sondern zählen zur Ausbildung.
III. Praktika/ Wehrdienst / Zivildienst / Freiwilliges Soziales Jahr/ Ökologisches Jahr/sonstige geregelte Freiwilligendienste:
Wichtig: Punkte für Praktika können Sie nur in begrenzten Arbeitsfeldern sammeln (gesellschaftlich, sozial, kirchlich, diakonisch). Punkte erhalten Sie nur für nachgewiesene praktische Tätigkeiten von mindestens einem halben Jahr Dauer bei mindestens 16 Arbeitsstunden pro Woche. Keine Punkte erhalten Sie für Praktika, die Voraussetzung zum Erwerb der Hochschul- oder Fachhochschulreife oder Teil einer abgeschlossenen Berufsausbildung waren.
Achtung: Eine Stückelung von mehreren Praktika, deren Gesamtdauer ein halbes Jahr (bei mindestens 16 Arbeitsstunden die Woche) beträgt, ist möglich!
Ein Au-Pair-Jahr wird in der Regel als praktische Tätigkeit im Sinne unserer Zulassungsvoraussetzungen anerkannt.
Sollten sie unbezahlte Praktika absolviert haben, deren Gesamtdauer zu kurz ist, um im Rahmen unserer Richtlinien dafür Punkte zu erhalten, können Sie diese Praktika alternativ auch unter „Ehrenamt“ geltend machen!
Für den Nachweis einer geleisteten praktischen Tätigkeit können Sie dieses Formular nutzen. Sie können aber auch eigene Nachweise der Institution/Einrichtung vorlegen, bei der Sie das Praktikum gemacht haben. Wichtig ist, dass die Nachweise die Dauer der Tätigkeit beinhalten.
Wenn Sie Wehr- oder Zivildienst oder ein Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr geleistet haben, dann sollte Ihr Nachweis darüber auch die genaue Dauer beinhalten. Beim Wehr- und Zivildienst bzw. beim freiwilligen Sozialen Jahr spielt das Berufsfeld, in dem Sie tätig waren, keine Rolle bei der Bepunktung.
Die maximale Summe an Punkten, die wir Ihnen für praktische Tätigkeiten anrechnen können beträgt 4.
IV. Ehrenamt
Um ehrenamtliches Engagement nachzuweisen, können Sie dieses Formular benutzen und von der Institution/Einrichtung ausfüllen lassen, bei der Sie die ehrenamtliche Tätigkeit geleistet haben. Sie können aber auch formlose Bescheinigungen oder eigene Vordrucke der Institution/Einrichtung vorlegen.
Wichtig ist dabei in erster Linie, dass Sie sich die Art der Tätigkeit und die geleistete Stundenzahl genau bescheinigen lassen. Bitte beachten Sie auch, dass das ehrenamtliche Engagement innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren stattgefunden haben muss. Wann dieser Zeitraum lag, spielt keine Rolle. Beispiel: Sie waren von 2002 - 2004 250 Stunden lang ehrenamtlich tätig. Dafür erhalten Sie 3 Punkte. Anschließend waren Sie in 2006 noch einmal 70 Stunden ehrenamtlich tätig. Dafür erhalten Sie keine Punkte, weil dieses Engagement weniger als 100 Stunden betragen hat und die 70 Stunden werden auch nicht zu den 250 von 2002 - 2004 hinzuaddiert, da das gesamte ehrenamtliche Engagement nicht innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren stattfand.
V. Sonstige praktische Tätigkeiten
Die Erziehung eines eigenen Kindes können Sie durch die Kopie einer Geburtsturkunde nachweisen, die Erziehungszeiten für Stief- oder/und Pflegekinder dokumentieren Sie bitte durch entsprechende amtliche Nachweise.
Für den Nachweis der häuslichen Pflege eines/einer Angehörigen ist ein ärztliches Attest oder ein sonstiger geeigneter Nachweis beizufügen, in dem Sie als Pflegeperson benannt sind.
VI. Behinderung
Sollten Sie zu mindestens 50% behindert sein, weisen Sie dies bitte durch ein entsprechendes ärztliches Attest oder die Kopie eines Schwerbehindertenausweises nach.
Für Fragen zum Studienbetrieb mit Behinderung/Assistenzbedarf wenden Sie sich an unseren Enthinderungsbeauftragten, Herrn Jo Jerg
Migrationshintergrund
Im Studiengang Internationale Soziale Arbeit werden bis zu 50% der Studienplätze für geeignete BewerberInnen mit Migrationshintergrund vorbehalten.
Als BewerberInnen mit Migrationshintergrund definieren wir Personen, die entweder in einem anderen Land geboren wurden und nach Deutschland eingereist sind und hier ihren Lebensmittelpunkt haben, oder die in Deutschland geboren wurden und deren Eltern einen Migrationshintergrund haben.
Sollten Sie einen Migrationshintergrund haben, legen Sie also Ihren Bewerbungsunterlagen unbedingt einen geeigneten Nachweis bei - dies können z.B. Ihre Geburtsurkunde oder die Ihrer Eltern, aber auch Kopien von Ausweisen/Reisepässen sein.
Zweite Stufe des Auswahlverfahrens
Wenn Ihre Bewerbung fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen ist, wird diese anhand des oben beschriebenen Verfahrens bepunktet. Anschließend werden zwei Ranglisten nach Punkten aus allen fristgerecht und vollständig eingegangenen Bewerbungen gebildet, eine für Bewerbungen mit Migrationshintergrund und eine für Bewerbungen ohne Migrationshintergrund.
Von diesen beiden Ranglisten kommen nach Reihenfolge der Punktzahl jeweils mindestens doppelt so viele Bewerbungen in die zweite Stufe des Auswahlverfahrens, als Studienplätze zur Verfügung stehen.
Bewerbungen, die in die zweite Stufe des Auswahlverfahrens gelangen, werden von einer Auswahlkommission noch einmal qualitativ evaluiert
Diese Auswahlkommission besteht aus mindestens zwei der folgenden Personen:
- der Prorektorin und Beauftragten für Internationale Beziehungen
- der Leitung des International Office
- der Leitung des Studierendenservice
Die qualitative Evaluation der Bewerbungen in der zweiten Stufe des Verfahrens erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Qualität und des Inhaltes Ihres Motivationsschreibens. Bitte verwenden Sie also besonders viel Sorgfalt auf dessen Erstellung.
Die Auswahlkommission vergibt im Anschluss an die qualitative Evaluation der Bewerbungen, die es in die zweite Stufe des Verfahrens geschafft haben, weitere Punkte. Diese Punkte werden jeweils zu jenen aus der ersten Verfahrensstufe addiert und es werden zwei endgültige Ranglisten erstellt, nach denen dann die Studienplätze für BewerberInnen mit bzw. ohne Migrationshintergrund jeweils in Reihenfolge der Gesamtpunkte vergeben werden.
Sollten Sie weitere Fragen zum Zulassungsverfahren im Studiengang Internationale Soziale Arbeit haben, wenden Sie sich gerne an Frau Nicole Meyer.
Stand: 09.11.2011

