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Fragen und Antworten

Welche Studiengänge gibt es an der EH?
Wann endet die Bewerbungsfrist?
Wie bewerbe ich mich?
Muss ich mich unbedingt online bewerben?
Wann muss die Bewerbungsgebühr bezahlt werden?
Kann ich mich für mehrere Studiengänge parallel bewerben?
Gibt es einen Numerus Clausus?
Gibt es in jedem Studiengang Aufnahmegespräche?
Was mache ich, wenn ich ausländische Zeugnisse und Abschlüsse habe?
Gibt es an der Evangelischen Hochschule Studienbeiträge?
Gibt es Studierendenwohnheime?
Gibt es Sprech- und Beratungszeiten für BewerberInnen?
Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen?
Spielt meine Konfession eine Rolle?
Kann ich einen Härtefallantrag stellen?
Wann kann ich mit einer Zu- bzw. Absage rechnen?

Welche Studiengänge gibt es an der EH Ludwigsburg?

Wann endet die Bewerbungsfrist?

Alle Studiengänge außer dem Bachelor-Studiengang (B.A.) Soziale Arbeit und dem Bachelor-Studiengang (B.A.) Internationale Arbeit starten nur einmal jährlich jeweils zum Wintersemester (Beginn: 1. September).

Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester geht vom 1. Mai bis zum 30. Juni eines jeden Jahres.

Die beiden Studiengänge Soziale Arbeit B.A. und Internationale Soziale Arbeit B.A. starten zwei Mal jährlich. Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester (Beginn: 1. März) geht vom 15. November bis 15. Januar.

Wie bewerbe ich mich?

Ab dem 1. Mai bzw. dem 15.11. ist das Online-BewerberInnenportal der Evangelischen Hochschule für jeweils zwei Monate geöffnet. Bitte die Online-Formulare auf der Homepage der EH ausfüllen, ausdrucken und zusammen mit den jeweils notwendigen Nachweisen auf dem Postweg einschicken.

Bitte auch den Nachweis über die Bezahlung der Bewerbungsgebühr nicht vergessen.

Wichtig: Bitte keine Mappen, Klarsichthüllen, Heftklammern usw. für die Bewerbungen benutzen.

Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und den jeweils benötigten Nachweisen für die einzelnen Studiengänge finden Sie auf der Seite Online-Bewerbung.

Muss ich mich unbedingt online bewerben?

Ja, die Online-Bewerbung ist zwingend notwendig. Bei Problemen mit dem Ausfüllen der Online-Bewerbung wenden Sie sich bitte an Frau Nicole Meyer.

Wann muss die Bewerbungsgebühr bezahlt werden?

Die Evangelische Hochschule erhebt für die Bachelor-Studiengänge eine pauschale Bewerbungsgebühr von 20,- € von jedem Bewerber/jeder BewerberIn, unabhängig davon, für welche und wie viele Studiengänge man sich bewirbt.

Die Gebühr muss vor Einsendung der Bewerbungsunterlagen an die Hochschule bezahlt werden und ein Zahlungsnachweis muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen. Bewerbungen ohne Nachweis über die bezahlte Bewerbungsgebühr werden nicht bearbeitet. Die Bewerbungsgebühr ist nicht erstattungsfähig.

Bitte überweisen Sie die Bewerbergebühr in Höhe von 20 € auf das Konto 15 20 20, der KSK - Kreissparkasse Ludwigsburg, BLZ 604 500 50.

Bei der Bewerbung für einen Master-Studiengang fallen keine Gebühren an.

Kann ich mich für mehrere Studiengänge parallel bewerben?

Ja, sofern die Zulassungsvoraussetzungen jeweils erfüllt sind, kann man sich auf bis zu drei Studiengänge parallel bewerben. Bitte dazu für jeden Studiengang jeweils ein Online-Formular ausfüllen und auch die Nachweise für jede Bewerbung separat einschicken, da möglicherweise unterschiedliche SachbearbeiterInnen zuständig sind.

Dringend empfehlen wir eine Parallelbewerbung allen Interessenten für einen der internationalen Bachelor-Studiengänge, da die Studienplatzkontingente hier besonders stark begrenzt sind.

Achtung! Für die folgenden Kombinationen ist keine Parallelbewerbung möglich:

  • Soziale Arbeit & Diakoniewissenschaft (B.A.) und Religionspädagogik & Soziale Arbeit (B.A.)
  • Internationale Religionspädagogik (B.A.)  und Internationale Soziale Arbeit & Diakoniewissenschaft (B.A.)

Die Plätze für diese Studiengänge werden jeweils aus dem gleichen Pool vergeben, daher erhöht eine Parallelbewerbung hier nicht die Chance auf einen Studienplatz. Sie haben während oder nach dem für diese Studiengänge verpflichtenden Aufnahmegespräch noch die Möglichkeit, sich für den jeweils anderen Studiengang zu entscheiden.

Gibt es einen Numerus Clausus?

Alle an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg angebotenen Studiengänge sind auf eine bestimmte Platzkapazität beschränkt.

Bewerben sich also in einem Studiengang mehr Personen, als Plätze zur Verfügung stehen, wird ein hochschuleigenes Auswahlverfahren durchgeführt, das von Studiengang zu Studiengang variiert. Genaue Beschreibungen der hochschuleigenen Auswahlverfahren für die jeweiligen Studiengänge gibt es auf der Seite Online-Bewerbung.

Gibt es in jedem Studiengang Aufnahmegespräche?

Nein, verpflichtende Aufnahmegespräche gibt es nur in den Studiengängen zum Diakonat (siehe auch unter ›Kann ich mich für mehrere Studiengänge parallel bewerben?‹). Die Aufnahmegespräche finden im Juli statt. Für BewerberInnen, die daran aus einem wichtigen Grund nicht teilnehmen können, werden Ausweichtermine organisiert. Aufnahmegespräche werden außerdem im Studiengang Internationale Soziale Arbeit (B.A.) mit den nach Aktenlage obersten Ranglistenplazierten geführt. Diese Gespräche finden für das Wintersemester in der zweiten Julihälfte und für das Sommersemester Ende Januar/Anfang Februar statt. Ausweichtermine können hier nicht organisiert werden. Für BewerberInnen, die nicht an Aufnahmegesprächen teilnehmen können, findet eine zusätzliche Evaluation ihrer Bewerbung anhand des Motivationsschreibens statt. Nähere Auskünfte zu diesem Verfahren erteilt Frau Nicole Meyer.

Was mache ich, wenn ich ausländische Zeugnisse und Abschlüsse habe?

Ausländische Schulabschlusszeugnisse müssen verpflichtend mit einer Anerkennung durch das Ausländerstudienkolleg (ASK) in Konstanz eingereicht werden. Dies gilt auch für Abschlüsse aus Ländern der EU! Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen rechtzeitig an das ASK Konstanz (www.ask.fh-konstanz.de).

Nachweise über im Ausland erworbene Berufs- und Hochschulabschlüsse müssen in beglaubigter Kopie eingereicht werden. Bei allen Nachweisen, die nicht in den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch oder Italienisch verfasst sind, muss außerdem eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche mit eingereicht werden.

Gibt es an der Evangelischen Hochschule Studienbeiträge?

Ja, für sämtliche Bachelorstudiengänge und die konsekutiven Masterstudiengänge Soziale Arbeit und Religionspädagogik werden pro Semester Studienbeiträge in Höhe von derzeit 615,85 € pro Semester fällig. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Regelstudienbeitrag

500,00 €

Pflichtbeitrag zum Studentenwerk

75,85 €

Verwaltungskostenbeitrag

40,00 €

Vom Regelstudienbeitrag in Höhe von 500,00 € wird auf Antrag befreit, wer ein Kind unter 14 Jahren erzieht, eine das Studium erschwerende Behinderung nachweist oder mindestens zwei Geschwister hat, die beitragspflichtig an einer deutschen Hochschule studieren oder mindestens sechs Semester beitragspflichtig studiert haben.

Außerdem wird der Regelstudienbeitrag im Praxissemester nicht erhoben.

Für den Berufsbegleitenden Masterstudiengang Organisationsentwicklung gelten abweichende Gebührensätze. Nähere Infos dazu finden Sie auf den Seiten des Instituts für Fort- und Weiterbildung.

Gibt es Studierendenwohnheime?

Die Stiftung Karlshöhe betreibt mehrere Studienwohnheime auf dem Campus der Evangelischen Hochschule oder in unmittelbarer Nähe. Infos zu den Studienwohnheimen der Stiftung Karlshöhe und Anmeldeformulare werden an alle zugelassenen BewerberInnen mit dem Zulassungsbescheid verschickt.

Gibt es Sprech- und Beratungszeiten für BewerberInnen?

Telefonische und elektronische Auskünfte zu den Zulassungsverfahren sind jederzeit möglich.

Wenden Sie sich dazu bitte an Frau Petra Eilhammer vom Studierendenservice für Bewerbungsinformationen zu den Studiengängen Soziale Arbeit (B.A.) und Frühkindliche Bildung und Erziehung (B.A.). Auskünfte zu den Zulassungsverfahren in allen anderen Bachelorstudiengängen und den konsekutiven Masterstudiengängen erteilt Ihnen Frau Nicole Meyer

Auf Wunsch vereinbaren wir auch gerne einen persönlichen Beratungstermin. Bitte rufen Sie uns dazu einfach an oder schicken Sie eine E-Mail.

Inhaltliche Auskünfte zu den Studiengängen erhalten Sie direkt bei den jeweils zuständigen Dozierenden. Kontaktdaten können Sie beim Studierendenservice erfragen. Informationen zum Master Organisationsentwicklung erhalten sie beim Institut für Fort- und Weiterbildung.

Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen?

Für Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen gehen Sie bitte auf die Seite Online-Bewerbung und klicken Sie auf den Studiengang Ihrer Wahl.

Spielt meine Konfession eine Rolle?

Für die Bachelorstudiengänge zum Diakonat, d.h.

  • Religionspädagogik & Soziale Arbeit (B.A.)
  • Soziale Arbeit & Diakoniewissenschaft (B.A.)
  • Internationale Religionspädagogik (B.A.)
  • Internationale Soziale Arbeit & Diakoniewissenschaft (B.A.)

und den konsekutiven Master Religionspädagogik ist die evangelische Kirchenzugehörigkeit eine zwingende Zulassungsvoraussetzung. Für alle anderen Studiengänge ist die Konfession irrelevant.

Wir erwarten jedoch von all unseren BewerberInnen und Studierenden, dass sie in der Lage sind, religiöse Überzeugungen zu respektieren und einen konstruktiven Dialog mit Andersdenkenden zu führen.

Kann ich einen Härtefallantrag stellen?

Ja. Bis zu 5% der Studienplätze sind in unseren Bachelor-Studiengängen für BewerberInnen reserviert, die einen Härtefallantrag stellen. Auch AntragstellerInnen im Härtefallverfahren müssen sich online bewerben. Der Härtefallantrag muss schlüssig begründet und mit schriftlichen Nachweisen untermauert sein. Beratung zu Härtefallanträgen aufgrund von Behinderungen erteilt Herr Prof. Dr. Jo Jerg. Bei anderweitig begründeten Härtefallanträgen erhalten Sie Auskunft und Beratung von Frau Petra Eilhammer und Frau Nicole Meyer.

Wann kann ich mit einer Zu- bzw. Absage rechnen?

Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für das Wintersemester werden in der Regel Ende Juli verschickt. Für das Sommersemester können Sie Mitte Februar mit einem Bescheid rechnen.

Aufgrund der Struktur unserer hochschuleigenen Auswahlverfahren, die die Bildung einer Rangliste aller BewerberInnen erfordert, können wir vor diesen Zeitpunkten auch in der Regel keine verlässlichen Auskünfte zu Ihren Chancen auf einen Studienplatz geben. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

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